Mai 2026 🌟 10% Rabatt auf Ihren ersten Auftrag — Jetzt Anfrage stellen →
← Alle Artikel
Reputationsmanagement 2026-05-08 • 6 Min. Lesezeit

Google-Bewertungen & Recht: Was darf man löschen lassen?

Welche Google-Bewertungen sind rechtlich anfechtbar? Ein Überblick über Ihre Rechte als Unternehmer in Deutschland.

Ihre Rechte als Unternehmer

Als Unternehmer haben Sie das Recht, Google-Bewertungen entfernen zu lassen — wenn diese gegen Googles Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstoßen. In Deutschland stützt sich das auf mehrere Rechtsnormen.

Wann ist eine Bewertung entfernbar?

  • Fake-Profil — Bewertung stammt von jemandem, der nie Kunde war (§ 3 UWG — Wettbewerbsrecht)
  • Verleumdung — unwahre Tatsachenbehauptungen (§ 186 StGB)
  • Beleidigung — ehrverletzende Äußerungen (§ 185 StGB)
  • Verstoß gegen Google-Richtlinien — Spam, Off-Topic, Interessenkonflikt
  • DSGVO-Anspruch — Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO)
  • Mitbewerber-Angriff — koordinierte negative Bewertungen durch Konkurrenten (§ 4 UWG)

Was ist NICHT entfernbar?

Echte Meinungsäußerungen echter Kunden — auch wenn sie sehr negativ sind — sind in Deutschland durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) geschützt und grundsätzlich nicht löschbar, sofern sie keine unwahren Tatsachen behaupten.

Praxistipp: Der Unterschied zwischen anfechtbarer Tatsachenbehauptung ("Das Essen war verdorben") und geschützter Meinungsäußerung ("Das Essen hat mir nicht geschmeckt") ist entscheidend. Trufy analysiert dies kostenlos für Sie.

Fazit

Die Rechtslage ist komplex, aber klar: Zahlreiche Google-Bewertungen sind anfechtbar und entfernbar. Mit einer Erfolgsrate von 98% zeigt Trufy, dass professionelle Antragstellung der entscheidende Unterschied ist.

Kostenlose Analyse Ihrer Bewertungen

Kein Ergebnis = keine Zahlung. Festpreise. In 3–5 Tagen erledigt.

Jetzt kostenlose Beratung anfordern →
Jetzt anrufen