Google-Bewertungen & Recht: Was darf man löschen lassen?
Welche Google-Bewertungen sind rechtlich anfechtbar? Ein Überblick über Ihre Rechte als Unternehmer in Deutschland.
Ihre Rechte als Unternehmer
Als Unternehmer haben Sie das Recht, Google-Bewertungen entfernen zu lassen — wenn diese gegen Googles Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstoßen. In Deutschland stützt sich das auf mehrere Rechtsnormen.
Wann ist eine Bewertung entfernbar?
- Fake-Profil — Bewertung stammt von jemandem, der nie Kunde war (§ 3 UWG — Wettbewerbsrecht)
- Verleumdung — unwahre Tatsachenbehauptungen (§ 186 StGB)
- Beleidigung — ehrverletzende Äußerungen (§ 185 StGB)
- Verstoß gegen Google-Richtlinien — Spam, Off-Topic, Interessenkonflikt
- DSGVO-Anspruch — Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO)
- Mitbewerber-Angriff — koordinierte negative Bewertungen durch Konkurrenten (§ 4 UWG)
Was ist NICHT entfernbar?
Echte Meinungsäußerungen echter Kunden — auch wenn sie sehr negativ sind — sind in Deutschland durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) geschützt und grundsätzlich nicht löschbar, sofern sie keine unwahren Tatsachen behaupten.
Fazit
Die Rechtslage ist komplex, aber klar: Zahlreiche Google-Bewertungen sind anfechtbar und entfernbar. Mit einer Erfolgsrate von 98% zeigt Trufy, dass professionelle Antragstellung der entscheidende Unterschied ist.
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