Von der Redaktion Trufy • zuletzt geprüft am 10.09.2026
Darf man für eine Google-Bewertung etwas schenken?
Nein — Sie dürfen für eine Google-Bewertung nichts schenken, wenn das Geschenk an die Bewertung geknüpft ist. Rabatt, Gratis-Kaffee, Gutschein oder ein Los fürs Gewinnspiel als Belohnung für eine Rezension verstoßen gegen Googles Richtlinien und gelten im deutschen Wettbewerbsrecht als irreführend. Erlaubt bleibt: alle Kunden gleich behandeln, freundlich um eine ehrliche Bewertung bitten und den Weg dorthin so kurz wie möglich machen. Dieser Text zeigt, wo die Grenze im Alltag genau verläuft und was stattdessen funktioniert.
Die kurze Antwort: Bewertung und Gegenleistung gehören getrennt
Sobald ein Kunde etwas bekommt, weil er eine Bewertung schreibt, ist die Bewertung erkauft. Ob es ein Fünf-Euro-Gutschein ist, ein Kaffee aufs Haus oder ein Los für die Verlosung eines Fernsehers, macht dabei keinen Unterschied. Der Wert des Geschenks ist nicht die Grenze — die Kopplung ist es.
Das gilt auch dann, wenn Sie ausdrücklich um eine ehrliche Bewertung bitten. Wer gerade einen Gutschein in der Hand hält, urteilt anders. Genau deshalb behandeln Googles Richtlinien und das Wettbewerbsrecht solche Bewertungen als irreführend: Wer sie liest, hält sie für die freie Meinung eines Gastes und weiß nichts von der Gegenleistung.
Kernaussage: Ein Geschenk als Dankeschön für jeden Kunden ist unproblematisch. Ein Geschenk als Belohnung für eine Bewertung ist es nicht — unabhängig davon, ob Sie eine gute Bewertung verlangen oder irgendeine.
Rabatt, Gratis-Kaffee, Gewinnspiel — die typischen Fälle im Betrieb
In der Praxis taucht die Frage immer in denselben Varianten auf. Diese Formulierungen hört man an der Theke, auf Kassenbons und in Nachfass-E-Mails:
- „10 % Rabatt auf den nächsten Besuch für Ihre Google-Bewertung." Klassische Kopplung. Die Bewertung wird bezahlt, nur eben nicht in bar.
- „Zeigen Sie mir Ihre Bewertung, dann geht der Kaffee aufs Haus." Noch deutlicher, weil der Nachweis verlangt wird. Damit steht auch die Anonymität der Bewertung infrage.
- „Unter allen Bewertern verlosen wir ein Wochenende." Ein Gewinnspiel, an dem nur Bewerter teilnehmen, ist eine Gegenleistung mit Losglück — die Kopplung bleibt.
- „Nur Kunden, die zufrieden waren, bitten wir um eine Bewertung." Hier fließt kein Geschenk, trotzdem wird das Bild verzerrt. Auch das ist keine saubere Praxis.
- „Mitarbeiter mit den meisten Bewertungen bekommen eine Prämie." Der Anreiz sitzt intern, wirkt aber nach außen genauso: Das Team beginnt, Bewertungen zu erkaufen oder selbst zu schreiben.
Unbedenklich ist dagegen alles, was jeder Kunde ohnehin bekommt. Wenn im Salon nach dem Schnitt immer ein Espresso serviert wird, bleibt das ein Espresso — auch wenn Sie beim Abkassieren um eine Bewertung bitten. Entscheidend ist, dass die eine Sache nicht Bedingung für die andere ist und dass Sie das auch nicht durchblicken lassen.
Warum das Risiko größer ist als der Nutzen
Zwei Ebenen sind betroffen, und beide sind unangenehm. Google entfernt Bewertungen, die gegen die eigenen Richtlinien verstoßen — bei erkauften Bewertungen kann das mehr treffen als die eine Rezension. Der Aufwand war dann umsonst, und die mühsam aufgebaute Sternebewertung kann sich über Nacht ändern.
Dazu kommt das Wettbewerbsrecht. Werbung mit Bewertungen, die durch Vorteile beeinflusst wurden, gilt als irreführend gegenüber Verbrauchern. Mitbewerber und Verbände können solche Praktiken angreifen. Ein Aushang „Bewertung gegen Rabatt" ist dabei ein leicht auffindbarer Beweis, den jeder mit dem Handy fotografieren kann.
Diese Einordnung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wenn Sie eine bestehende Aktion prüfen lassen wollen, sprechen Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Wettbewerbsrecht.
Gewinnspiel ja, aber nicht an die Bewertung gekoppelt
Gewinnspiele sind kein Tabu. Problematisch wird es erst, wenn die Bewertung das Ticket zur Teilnahme ist. Ein Restaurant kann unter allen Gästen eines Monats ein Menü für zwei verlosen — Teilnahmekarte am Ausgang, jeder darf mitmachen. Wer zusätzlich um eine Bewertung bittet, tut das getrennt davon und ohne Verknüpfung.
Sobald in den Teilnahmebedingungen steht „Voraussetzung ist eine Google-Bewertung", ist die Trennung aufgehoben. Auch ein Zusatzlos für Bewerter zählt als Kopplung. Halten Sie die beiden Dinge in getrennten Sätzen, auf getrennten Zetteln und ohne Augenzwinkern auseinander.
Was stattdessen funktioniert: fragen, und den Weg kurz halten
Die meisten Bewertungen gehen nicht verloren, weil der Anreiz fehlt, sondern weil der Weg zu lang ist. Ein zufriedener Kunde müsste Google öffnen, den Betrieb suchen, das richtige Profil erwischen und dann noch scrollen. Auf dem Parkplatz macht das kaum jemand. Wer diesen Weg auf einen Handgriff verkürzt, braucht keine Geschenke.
- Alle fragen, nicht nur die Zufriedenen. Wer nur die Begeisterten anspricht, verzerrt das Bild und riskiert dasselbe wie beim Gutschein.
- Im richtigen Moment fragen. Direkt nach der Leistung, solange der Eindruck frisch ist — beim Bezahlen, bei der Übergabe, beim Verabschieden.
- Persönlich fragen, nicht per Aushang. Ein Satz vom Mitarbeiter wirkt anders als ein Plakat an der Wand.
- Den Weg abkürzen. Ein direkter Bewertungslink führt ohne Umweg auf das Bewertungsfenster Ihres Profils.
- Etwas in die Hand geben. Eine NFC-Bewertungskarte wird ans Handy gehalten, und die Seite öffnet sich. Ein QR-Code auf derselben Karte deckt Geräte ohne NFC ab.
Welche Variante bei Ihnen besser läuft, hängt von der Situation ab. Am Tresen ist die Karte schneller, auf dem Tisch oder der Rechnung punktet der Code. Der Vergleich zwischen NFC-Karte und QR-Code geht darauf im Detail ein, und unter Google-Bewertungen sammeln finden Sie die Formulierungen, mit denen Betriebe im Alltag fragen.
Und wenn trotzdem eine unfaire Bewertung dabei ist?
Sachliche Kritik gehört dazu. Ein Gast, der den Service langsam fand, darf das schreiben, auch mit einem Stern — daran lässt sich nichts ändern, und der beste Umgang ist eine ruhige, freundliche Antwort darunter.
Anders liegt es bei Bewertungen, die gegen Googles Richtlinien verstoßen: von Personen, die nie Kunde waren, von Mitbewerbern, oder wenn jemand offensichtlich den falschen Betrieb erwischt hat. Trufy prüft solche Bewertungen kostenlos. Abgerechnet wird nur bei Erfolg, mit 10 € je tatsächlich entfernter Bewertung. Ob eine Bewertung verschwindet, entscheidet Google — eine Garantie gibt es nicht.
Wenn Sie ohnehin gerade daran arbeiten, mehr echte Stimmen sichtbar zu machen: Die NFC-Bewertungskarte ist auf Ihr Profil programmiert, bevor sie bei Ihnen ankommt.
Häufige Fragen
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