Über 1.000 Karten ausgeliefert

Google-Bewertungskarte für die Zahnarztpraxis

In einer Praxis ist der Ton ein anderer als in der Gastronomie. Niemand will nach einer Behandlung um etwas gebeten werden – die Karte muss daliegen und darf nichts verlangen.

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  • ✓ Vorprogrammiert auf Ihr Google-Profil
  • ✓ Versand am selben Tag bei Bestellung bis 14 Uhr
  • ✓ Ab 10 Karten versandkostenfrei
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Wo die Karte in der Praxis wirkt

Am Empfang

Die naheliegendste Stelle. Beim Terminvereinbaren oder Abrechnen steht der Patient ohnehin und wartet kurz – ohne dass jemand etwas sagen muss.

Beim Rezept oder Heil- und Kostenplan

Wer Unterlagen mitbekommt, nimmt die Karte mit nach Hause. Dort ist der Abstand zur Behandlung größer, und die Rückmeldung fällt oft ausgewogener aus.

Im Wartezimmer

Ein Aufsteller auf dem Tisch. Wichtig: nicht neben, sondern getrennt von Werbematerial – sonst wird sie überblättert.

Im Prophylaxe-Raum

Nach der Zahnreinigung ist die Zufriedenheit hoch und die Behandlung angenehm. Diese Stelle wird oft übersehen und funktioniert gut.

Wie viele Karten braucht eine Praxis?

Praxen kommen mit weniger aus als Restaurants: zwei bis drei am Empfang, eine je Behandlungszimmer, eine im Wartezimmer. Eine Praxis mit vier Zimmern liegt bei rund 10 Karten – ab dieser Menge ist der Versand frei. Gemeinschaftspraxen und MVZ mit mehreren Standorten fahren mit 50 Karten (6,90 €) am günstigsten.

1–10 Stück
9,90 €
je Karte
11–20 Stück
8,90 €
je Karte
21–49 Stück
7,90 €
je Karte
50–99 Stück
6,90 €
je Karte
100–249 Stück
5,90 €
je Karte
250–499 Stück
4,90 €
je Karte
500–999 Stück
3,90 €
je Karte
ab 1000 Stück
3,50 €
je Karte
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Der richtige Ton am Empfang

In der Praxis ist Zurückhaltung Pflicht – auch berufsrechtlich. Sie werben nicht für sich, Sie geben eine Gelegenheit. Deshalb funktioniert hier am besten gar kein Satz, sondern nur die Karte. Wenn doch einer, dann dieser:

„Falls Sie eine Rückmeldung dalassen möchten, finden Sie hier den Weg."

Nie während oder direkt nach einer Behandlung ansprechen, nie bei Patienten, die Schmerzen hatten, und nie mit einer Gegenleistung verbinden. Eine Praxis, deren Bewertungen alle am selben Tag und alle mit fünf Sternen eintreffen, fällt Google auf.

Fragen aus der Praxis

Ist das mit dem Heilberufe-Werberecht vereinbar?
Eine ausliegende Karte, die zu Ihrem Google-Profil führt, ist keine berufswidrige Werbung – sie fordert nichts und verspricht nichts. Problematisch wird es erst, wenn Sie gezielt nur zufriedene Patienten ansprechen oder eine Gegenleistung in Aussicht stellen. Im Zweifel fragen Sie Ihre Kammer; die Auslegung unterscheidet sich zwischen den Bundesländern.
Dürfen Patienten überhaupt öffentlich bewerten?
Ja. Patienten dürfen ihre Erfahrung schildern, auch kritisch. Was sie nicht dürfen, sind unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik – und genau solche Bewertungen lassen sich entfernen. Das ist unser eigentliches Geschäft.
Ist die Karte hygienisch unbedenklich?
Sie besteht aus glattem PVC und lässt sich wie jede andere Oberfläche wischdesinfizieren. Alkoholische Flächendesinfektion schadet weder Aufdruck noch Chip.
Können wir mehrere Behandler getrennt bewerten lassen?
Google kennt nur ein Profil je Standort, nicht je Behandler. Alle Karten führen also auf dasselbe Praxisprofil. Wer möchte, kann Behandler im Text erwähnen – das entscheidet der Patient.

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