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Bewertungen löschen 11.09.2026 • 6 Min. Lesezeit

Von der Redaktion Trufy • zuletzt geprüft am 11.09.2026

Google-Bewertung löschen lassen: Kosten und seriöse Anbieter

Eine amtliche Preisliste für das Entfernen von Google-Bewertungen gibt es nicht — was Sie zahlen, hängt allein vom Abrechnungsmodell des Anbieters ab. Bei Trufy kostet die Prüfung Ihrer Bewertungen nichts, abgerechnet werden 10 Euro je tatsächlich entfernter Bewertung, ohne Vorauszahlung und ohne Grundgebühr. Wichtiger als der Betrag ist deshalb die Frage, wofür und wann Sie zahlen — und ob der Anbieter offenlegt, was er nicht versprechen kann.

Was kostet es, eine Google-Bewertung entfernen zu lassen?

Wer im Netz feste Beträge findet, liest Anbieterpreise — eine neutrale, öffentlich geprüfte Markterhebung zu diesen Kosten existiert nicht. Im Markt sind unterschiedliche Abrechnungsmodelle verbreitet: Pauschalen, Stundensätze oder eine Vergütung, die an das Ergebnis gekoppelt ist. Vergleichbar werden Angebote erst, wenn klar ist, welche Leistung im Preis steckt und zu welchem Zeitpunkt die Rechnung entsteht.

Bei Trufy ist das Modell einfach: Die Prüfung der eingereichten Bewertungen ist kostenlos. Abgerechnet werden 10 Euro je tatsächlich entfernter Bewertung. Keine Vorauszahlung, keine Grundgebühr. Mehr zum Ablauf auf der Seite Google Bewertung löschen lassen.

  • Was kostet die Prüfung meines Profils?
  • Wann genau entsteht eine Rechnung — vor oder nach dem Ergebnis?
  • Was zahle ich, wenn die Bewertung stehen bleibt?
  • Gibt es eine Mindestlaufzeit, ein Abo oder eine Grundgebühr?
  • Steht der Preis schriftlich fest, bevor ich zusage?

Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet Google. Eine Erfolgsgarantie kann niemand geben, und Trufy löscht Bewertungen nicht selbst. Ehrliche, sachliche Kritik lässt sich nicht entfernen — auch dann nicht, wenn sie nur einen Stern vergibt.

Lohnt sich das überhaupt? Was eine falsche Bewertung kostet

Ein Gast sucht ein Restaurant für den Abend, jemand braucht kurzfristig einen Heizungsmonteur: In beiden Fällen fällt die Entscheidung oft vor dem ersten Kontakt, beim Blick auf das Profil. Eine einzelne Bewertung von jemandem, der nie Kunde war, wiegt dort schwerer als eine Anzeige im Wochenblatt — sie steht dauerhaft sichtbar neben Ihrem Namen.

Rechnen Sie nicht in Sternen, sondern in verlorenen Anfragen. Wie sich das im Alltag eines Betriebs auswirkt, lesen Sie im Beitrag Was eine schlechte Google-Bewertung wirklich kostet.

Welche Bewertungen sind grundsätzlich nicht zulässig?

Nicht jede schlechte Bewertung ist angreifbar — aber bestimmte Arten von Einträgen gehören von vornherein nicht auf ein Unternehmensprofil:

  • Bewertungen von Personen, die nie Kunde oder Gast waren
  • Verwechslungen: gemeint ist ein anderer Betrieb, ein anderer Standort oder ein ehemaliger Inhaber
  • Einträge von Mitbewerbern, die den eigenen Wettbewerb schlechtmachen
  • gekaufte oder bezahlte Bewertungen, die eine echte Kundenerfahrung nur vortäuschen
  • Beleidigungen und persönliche Angriffe statt einer Aussage über die Leistung
  • erfundene Behauptungen über Vorgänge, die es so nicht gegeben hat

Dieser Text ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Ob ein konkreter Eintrag darunter fällt, lässt sich nur am Einzelfall beurteilen — genau dafür ist die Prüfung bei Trufy kostenlos.

Woran erkennen Sie eine gefälschte Bewertung?

Stiftung Warentest nennt mehrere Merkmale, an denen unseriöse Rezensionen auffallen. Einzeln beweist keines davon etwas, in der Häufung ergeben sie ein Muster:

  • auffällig kurze oder überschwängliche Texte ohne konkrete Angaben zur Leistung
  • ähnliche Wortlaute, die sich über mehrere Bewertungen wiederholen
  • viele Einträge in sehr kurzer Zeit
  • ausschließlich Fünf-Sterne-Wertungen ohne jede kritische Stimme
  • Profile ohne nachvollziehbare Bewertungshistorie

Ausführlicher, samt der Grenzen solcher Anhaltspunkte, im Beitrag Fake-Bewertungen erkennen.

Woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen

Es gibt keine Prüfsiegel für diese Dienstleistung. Die Kriterien, die Verbraucherzentralen für Onlineanbieter allgemein nennen, lassen sich aber gut übertragen. Ein fehlendes Impressum ist immer ein Warnsignal; es sollte den Namen des Betreibers, eine vollständige Anschrift, eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer und Registerangaben enthalten. Rufen Sie die angegebene Nummer testweise an, bevor Sie etwas unterschreiben.

  • Vollständiges Impressum mit Anschrift, Registerangaben und erreichbarem Kontakt
  • Preis und Abrechnungszeitpunkt stehen schwarz auf weiß, bevor Sie zusagen
  • keine Erfolgsgarantie: Ein Erfolg, der nicht sicher eintritt, darf nach Auffassung der Wettbewerbszentrale nicht garantiert werden — Werbung damit ist irreführend
  • keine unbelegten Spitzenstellungs-Versprechen wie „der Beste“; das Kammergericht Berlin hat solche Aussagen als irreführend untersagt
  • kein Angebot, positive Bewertungen zu kaufen oder Kunden dafür etwas zu schenken
  • klare Aussage dazu, was nicht geht — ehrliche Kritik gehört dazu

Beim Zahlungsmodell gilt derselbe Maßstab wie beim Online-Einkauf: Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass reine Vorkasse das größte Risiko trägt, weil einmal überwiesenes Geld kaum zurückzuholen ist. Fragen Sie deshalb konkret nach, wann eine Rechnung entsteht.

Vorsicht bei Anrufen, Zeitdruck und mündlichen Zusagen

Industrie- und Handelskammern warnen regelmäßig vor Maschen, die sich gezielt an Betriebe richten: Fake-Rechnungen, Formularfallen und Telefonabzocke. Bei Telefonmaschen werden Gespräche mitgeschnitten und ein aufgezeichnetes „Ja“ später als Zustimmung zu einem Vertrag ausgelegt. Die Empfehlung der IHK: nicht darauf reagieren, das Gespräch beenden.

Übertragen auf unser Thema heißt das: Wer Sie unaufgefordert anruft, Ihre Bewertungen kennt und sofort eine Entscheidung will, verdient Misstrauen. Seriöse Angebote halten schriftlich stand und vertragen eine Nacht Bedenkzeit.

Lassen Sie sich am Telefon zu nichts bewegen. Fordern Sie Angebot, Impressum und Preis schriftlich an und prüfen Sie in Ruhe.

Was Sie parallel tun können

Auf sachliche Kritik antworten Sie am besten kurz, freundlich und konkret: Bedanken, den Punkt aufgreifen, einen Weg zur Klärung anbieten. Das lesen künftige Kunden mit — oft wirkt die Antwort stärker als die Bewertung selbst.

Zusätzlich hilft ein aktuelles Profil mit echten Stimmen. Sprechen Sie alle Kunden gleichermaßen an, ohne Vorauswahl nach Zufriedenheit und ohne Gegenleistung — Geschenke oder Rabatte für Bewertungen sind nicht zulässig, siehe Darf man für eine Google-Bewertung etwas schenken?. Praktische Wege dazu finden Sie unter Google-Bewertungen sammeln.

Wenn Sie wissen möchten, ob in Ihrem Profil Einträge stehen, die dort nicht hingehören: Die Prüfung über das Kontaktformular kostet nichts, gezahlt wird nur bei Erfolg.

Quellen

Häufige Fragen

Was kostet die Entfernung einer Google-Bewertung bei Trufy?
Die Prüfung Ihrer Bewertungen ist kostenlos. Abgerechnet werden 10 Euro je tatsächlich entfernter Bewertung. Es gibt keine Vorauszahlung und keine Grundgebühr.
Zahle ich auch, wenn die Bewertung stehen bleibt?
Nein. Abgerechnet wird nur bei Erfolg, also je Bewertung, die tatsächlich entfernt wurde. Bleibt ein Eintrag stehen, entstehen dafür keine Kosten.
Gibt es Rabatte, wenn mehrere Bewertungen betroffen sind?
Der Preis gilt je entfernter Bewertung: 10 Euro, unabhängig davon, ob es um einen Eintrag geht oder um mehrere. Sie zahlen also immer nur für das, was am Ende wirklich weg ist.
Kann auch ehrliche Kritik entfernt werden?
Nein. Sachliche Kritik eines echten Kunden bleibt stehen, auch bei nur einem Stern. Entfernen lassen sich nur Einträge, die gegen die Regeln der Plattform verstoßen — die Entscheidung darüber trifft Google.
Sind Anbieter seriös, die mich anrufen und eine Löschung anbieten?
Bei unaufgeforderten Anrufen mit Zeitdruck ist Vorsicht angebracht. IHKs warnen davor, dass Telefonate mitgeschnitten und ein „Ja“ später als Vertragszusage ausgelegt wird. Beenden Sie solche Gespräche und lassen Sie sich alles schriftlich geben.
Ist es legal, Bewertungen entfernen zu lassen?
Es ist zulässig, Einträge überprüfen zu lassen, die keine echte Kundenerfahrung wiedergeben — etwa von Personen, die nie Kunde waren, oder von Mitbewerbern. Nicht zulässig ist der Versuch, unliebsame, aber ehrliche Kritik loszuwerden. Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.

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