← Bewertungen im Hotel
Bewertungen löschen 27.09.2026 • 7 Min. Lesezeit

Von Trufy • Mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft

Mehr Google-Bewertungen für Ihr Hotel bekommen

Kurz gesagt

Mehr Google-Bewertungen bekommt ein Hotel dort, wo der Gast Zeit hat und das Handy griffbereit ist: beim Check-out an der Rezeption. Ein zweiter Träger im Zimmer oder in der Gästemappe stützt das, eine Nachfass-Mail am Abreisetag braucht dagegen eine vorherige Einwilligung. Entscheidend ist der Moment, nicht die Formulierung der Bitte. Gegenleistungen sind tabu. Die gezielte Vorauswahl zufriedener Gäste ebenfalls.

Warum der Zeitpunkt über die Rücklaufquote entscheidet

Der Zeitpunkt bestimmt zwei Dinge: Aufmerksamkeit und Gerätenähe. Ein Gast mit Koffer in der Hand und Zug im Kopf tippt nichts. Ein Gast, der am Tresen auf die Rechnung wartet, hat eine Minute Leerlauf. Diese Minute ist der ganze Unterschied.

Belastbare öffentliche Zahlen zum Rücklauf je Kontaktpunkt gibt es nicht. Beschreiben lässt sich aber die Situation des Gastes. Beim Check-out ist der Aufenthalt abgeschlossen, der Eindruck frisch und ein Mitarbeiter im Gespräch. Später fehlt meist der Anlass, das Thema noch einmal aufzurufen.

Die Menge der Gelegenheiten ist in der Hotellerie groß. 2025 zählte das Statistische Bundesamt 497,5 Millionen Gästeübernachtungen in Deutschland. Jeder Check-out ist ein möglicher Anlass für eine ehrliche Bewertung. Wer nur einmal im Quartal an eine Kampagne denkt, verschenkt den Rest.

Bewertungen wirken auf die Buchungsentscheidung. Laut einer Bitkom-Befragung nennen 56 Prozent der Online-Käuferinnen und -Käufer Kundenbewertungen als wichtiges Kriterium. Preisvergleichsseiten kommen auf 51 Prozent, Gespräche mit Freunden und Familie auf 50 Prozent.

Check-out, Zimmer, Gästemappe, Mail: was wo ankommt

Jeder Punkt der Gästereise hat eine eigene Stärke und eine eigene Schwäche. Vier Stationen sind im Hotelalltag realistisch.

  • Check-out an der Rezeption: Der Gast steht ohnehin vor Ihnen und wartet. Karte oder Aufsteller liegen in Reichweite, die Bitte kommt von einem Menschen.
  • Zimmer: Eine Karte auf dem Nachttisch erreicht den Gast in Ruhe, aber ohne Ansprache. Sie wird leicht übersehen, verschoben oder eingepackt.
  • Gästemappe: Sie wird meist am Anreisetag aufgeschlagen. Da ist der Eindruck vom Aufenthalt noch gar nicht fertig.
  • Nachfass-Mail am Abreisetag: Sie erreicht den Gast mit Abstand und ohne Zeitdruck. Sie setzt aber eine wirksame Einwilligung für solche E-Mails voraus.

Bei der Mail ist die Hürde höher, als viele Häuser annehmen. Die Wettbewerbszentrale hat Bewertungsaufforderungen per E-Mail ohne Einwilligung beanstandet. Auch eine Zufriedenheitsbefragung, die per E-Mail mit der Rechnung kommt, ist ohne Einwilligung unzulässig. Eine formularmäßige Opt-out-Erklärung reicht dafür nicht; nötig ist eine gesonderte, dokumentierte Zustimmung.

Der Offline-Kontaktpunkt ist in diesem Punkt einfacher. Karte und Aufsteller stehen da, und der Gast entscheidet selbst, ob er sie antippt. Das ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.

Was die NFC-Karte an der Rezeption leichter macht

Die NFC-Karte verkürzt den Weg von der Bitte zur Bewertungsseite auf eine Handbewegung. NFC steht für Near Field Communication, einen Funkstandard für kontaktlosen Datenaustausch über kurze Distanz. Der Gast hält sein Handy an die Karte und landet direkt auf der Bewertungsseite Ihres Hauses. NFC lesen heute fast alle Smartphones.

Die Bewegung selbst kennen Gäste längst. 98 Prozent der Menschen in Deutschland zahlen laut Bitkom mindestens gelegentlich kontaktlos. 59 Prozent haben in den vergangenen zwölf Monaten mit Smartphone oder Smartwatch an der Kasse bezahlt. Auch bei den über 65-Jährigen zahlen inzwischen 29 Prozent per Smartphone oder Smartwatch.

Praktisch heißt das: An der Rezeption braucht es keine Erklärung. Eine Karte in Scheckkartengröße liegt neben dem Terminal, eine zweite geht mit ins Zimmer. Mehr zu Format, Programmierung und Preisen steht auf der Seite zur Google-Bewertungskarte mit NFC.

Warum manche Gäste QR-Codes nicht scannen

QR-Codes haben ein Vertrauensproblem. Die Verbraucherzentrale warnt vor sogenanntem Quishing, also überklebten oder gefälschten QR-Codes. Ihr Rat an Verbraucher: Codes nur scannen, wenn die Echtheit sicher ist, und das Ziel vorher prüfen. Nicht jedes Smartphone zeigt das Linkziel vor dem Öffnen an.

Für das Hotel folgt daraus eine einfache Regel. Nutzen Sie erkennbar hauseigene, unbeschädigte und fest platzierte Träger. Ein loser Aufkleber an der Tür wirkt weniger vertrauenswürdig als eine Karte aus der Hand des Personals. Sagen Sie dem Gast kurz, wohin der Weg führt.

Ohne Gegenleistung und ohne Vorauswahl – warum das nicht verhandelbar ist

Fragen Sie alle Gäste gleich und versprechen Sie nichts dafür. Ein Getränk, ein Upgrade, ein Rabatt oder die Teilnahme an einem Gewinnspiel als Anreiz für eine Bewertung ist unzulässig. Die Wettbewerbszentrale rät grundsätzlich davon ab, Bewertungen zu incentivieren, und ist gegen Gewinnspiel- und Gutscheinaktionen eingeschritten.

Auch die Vorauswahl ist heikel. Wer nur die sichtbar zufriedenen Gäste anspricht, erzeugt ein verzerrtes Bild. Die Wettbewerbszentrale ist gegen AGB-Klauseln vorgegangen, die Kundenbewertungen nur in gegenseitigem Einvernehmen zulassen. Mehr dazu, was als Anreiz gilt, lesen Sie unter Darf man für eine Google-Bewertung etwas schenken?.

Auf EU-Ebene gilt: Kauf, Verkauf und Vorlage falscher Verbraucherbewertungen sind verboten. Händler dürfen Bewertungen und Sterne nicht verändern. Sie müssen offenlegen, wie sie sicherstellen, dass Bewertungen von echten Kundinnen und Kunden stammen.

Woran Gäste eine glaubwürdige Bewertungsbasis erkennen

Gäste lesen nicht nur den Schnitt. Stiftung Warentest empfiehlt, zu prüfen, auf wie vielen Bewertungen ein Gesamturteil beruht, wann zuletzt bewertet wurde und wer bewertet hat. Genau deshalb lohnt sich kontinuierliches Sammeln statt einzelner Aktionen. Zehn frische Stimmen aus dem laufenden Monat sagen mehr als fünfzig aus dem Vorjahr.

Eine makellose Fassade schadet sogar. Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass echte Bewertungen persönliche Eindrücke, gemischte Erfahrungen und kleinere Kritikpunkte enthalten. Fehlen kritische Stimmen komplett, deutet das auf eine einseitige Darstellung hin. Eine gelegentliche Vier-Sterne-Bewertung mit einem Satz zum Frühstück macht Ihr Profil glaubwürdiger.

Google ist dabei nur eine Bühne von mehreren. Wie sich Google-Bewertungen von Buchungs- und Reiseportalen unterscheiden, erklärt der Beitrag zu Hotelbewertungen auf Google, Buchungs- und Reiseportalen.

Und wenn eine unzulässige Bewertung dabei ist?

Sammeln löst nicht jedes Problem. Manche Einträge stammen von Personen, die nie Gast waren. Andere gehören zu einem anderen Haus mit ähnlichem Namen oder kommen von einem Mitbewerber. Solche Bewertungen sind nach den Regeln der Plattform nicht zulässig.

Ehrliche, sachliche Kritik lässt sich dagegen nicht entfernen. Das gilt auch dann, wenn sie nur einen Stern vergibt. Hier hilft nur eine ruhige, konkrete Antwort. Die IHK rät, auf alle Bewertungen zu reagieren und auf negatives Feedback professionell zu antworten.

Trufy prüft Ihre Bewertungen kostenlos und hilft Hotels, richtlinienwidrige Google-Bewertungen entfernen zu lassen. Abgerechnet wird nur bei Erfolg: 10 € je tatsächlich entfernter Bewertung, keine Vorauszahlung, keine Grundgebühr. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet Google; eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Wenn Sie Ihr Profil einmal durchsehen lassen möchten, schicken Sie uns über das Kontaktformular Ihren Google-Eintrag – oder lesen Sie zuerst, wie wir mit Bewertungen für Hotels und Unterkünfte arbeiten.

Quellen

Häufige Fragen

Darf ich Gäste überhaupt aktiv um eine Google-Bewertung bitten?
Ja. Die reine Bitte ist zulässig, solange Sie nichts dafür versprechen und alle Gäste gleich ansprechen. Problematisch wird es erst, wenn eine Gegenleistung im Spiel ist oder Sie gezielt nur zufriedene Gäste auswählen. Der Gast muss frei entscheiden, ob und was er schreibt.
Darf ich ein Upgrade, einen Gutschein oder ein Gewinnspiel für eine Bewertung anbieten?
Nein. Die Wettbewerbszentrale empfiehlt grundsätzlich, von der Incentivierung von Bewertungen abzusehen, und ist gegen Gewinnspiel- und Gutscheinaktionen eingeschritten. Beeinflusste Bewertungen werblich zu nutzen gilt als irreführend, weil Verbraucher freiwillige Erfahrungsberichte erwarten.
Brauche ich für die Nachfass-Mail am Abreisetag eine Einwilligung?
Ja. Die Wettbewerbszentrale hat Bewertungsaufforderungen per E-Mail ohne Einwilligung beanstandet; auch eine Zufriedenheitsbefragung per E-Mail ist ohne Einwilligung unzulässig. Eine formularmäßige Opt-out-Lösung genügt nicht. Das ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.
Braucht der Gast für die NFC-Karte eine App?
Nein. NFC ist in aktuellen Smartphones eingebaut, der Gast hält das Handy einfach an die Karte. Bei Android muss NFC eingeschaltet sein; iPhones lesen die Karte ab dem iPhone XS ohne App. Die Karte ist vor dem Versand auf Ihr Google-Profil programmiert.
Was kostet eine NFC-Bewertungskarte fürs Hotel?
Der Preis richtet sich nach der Menge und gilt für die ganze Bestellung: 1 bis 10 Karten 9,90 € je Karte, ab 11 Karten 8,90 €, ab 21 Karten 7,90 €, ab 50 Karten 6,90 €. Ab 10 Karten ist der Versand kostenfrei. Details finden Sie auf der Produktseite.
Sollte ich nur zufriedene Gäste ansprechen?
Nein. Eine solche Vorauswahl verzerrt das Bild und fällt Lesern auf. Die Verbraucherzentrale Hamburg wertet fehlende kritische Stimmen als Hinweis auf eine einseitige Darstellung. Fragen Sie jeden Gast beim Check-out gleich – das Ergebnis ist glaubwürdiger.

Kostenlose Analyse Ihrer Bewertungen

10 € je entfernter Bewertung – abgerechnet wird nur bei Erfolg.

Jetzt kostenlose Analyse anfordern →
Jetzt anrufen

Kostenlose Erstanalyse Ihrer Google-Bewertungen