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Bewertungen sammeln 03.10.2026 • 7 Min. Lesezeit

Von Trufy • Mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft

Ältere Kunden ohne Smartphone um eine Google-Bewertung bitten

Kurz gesagt

Ältere Kunden ohne Smartphone bitten Sie am besten mit etwas Gegenständlichem: einer Karte, einem Bon oder einem Zettel mit dem Bewertungslink zum Mitnehmen. Die Bewertung entsteht dann zu Hause am Tablet, Laptop oder PC — denn „kein Smartphone“ heißt bei Älteren selten „kein Internet“. Diese Seite zeigt, welche Wege im Betrieb funktionieren, wie Sie fragen, ohne zu bedrängen, und wo beim Sammeln von Bewertungen die Grenzen liegen.

Kein Smartphone heißt bei älteren Kunden selten kein Internet

74 % der Menschen ab 65 Jahren in Deutschland nutzen das Internet. Das ergab eine Bitkom-Befragung von 1.004 Personen ab 65 Jahren im Januar 2026. Das Statistische Bundesamt kommt in seiner IKT-Erhebung 2025 zu einem ähnlichen Bild: 87 % der 65- bis 74-Jährigen waren in den letzten drei Monaten online. 65 % dieser Altersgruppe suchen im Netz nach Informationen über Waren und Dienstleistungen.

Beim Gerät sieht es anders aus als beim Internetzugang. 73 % der über 65-Jährigen nutzen ein Smartphone oder ein herkömmliches Handy (Bitkom, August 2023). Bei den 65- bis 74-Jährigen hat 86 % mindestens eines der beiden Geräte, ab 75 Jahren sind es 55 %.

Für Ihre Bitte um eine Google-Bewertung heißt das: Der Kunde ohne Smartphone sitzt abends oft trotzdem am Rechner. Er kann dort bewerten, wenn er den Link vorliegen hat. Gerät und Zeitpunkt verschieben sich — die Bewertung bleibt möglich.

Welche Wege zur Google-Bewertung funktionieren, wenn der Kunde kein Smartphone dabeihat?

Ohne Smartphone am Tresen braucht der Kunde den Bewertungslink in einer Form, die er mitnehmen kann. Diese Wege sind im Alltag praktikabel:

  • Ein kurzer Link auf Papier: Visitenkarte, Kassenbon, Terminzettel oder Rechnung. Je kürzer die Adresse, desto weniger Tippfehler zu Hause.
  • Der Bewertungslink im Brief, den Sie ohnehin verschicken — etwa mit der Rechnung oder der Terminbestätigung.
  • Eine E-Mail mit dem Link, aber nur, wenn der Kunde dem Kontakt ausdrücklich zugestimmt hat.
  • Das Handy eines Angehörigen: Beim Bedienen helfen ist in Ordnung. Den Text muss der Kunde selbst bestimmen, die Bewertung stammt von ihm.
  • Die NFC-Bewertungskarte für alle anderen Kunden, die ein passendes Smartphone dabeihaben.

Ein langer Google-Link mit Zeichenkette wird beim Abtippen zum Hindernis. Wie Sie daraus eine kurze, dauerhafte Adresse machen, steht unter Google-Bewertungslink kürzen. Wenn Sie überlegen, dem Kunden stattdessen ein Firmen-Tablet hinzuhalten, lesen Sie vorher Bewertung auf dem Firmen-Tablet abgeben.

Beide Wege führen auf dieselbe Bewertungsseite Ihres Betriebs. Der Unterschied liegt im Gerät und im Zeitpunkt: zu Hause am eigenen Rechner oder sofort im Laden mit dem Smartphone.

KriteriumLink zum Mitnehmen (Zettel, Bon, Brief)NFC-Bewertungskarte am Tresen
Gerät beim KundenTablet, Laptop oder PC zu Hause; auch ein Handy ohne NFC reicht, der Link wird abgetipptSmartphone mit eingeschaltetem NFC; Tastenhandys und sehr alte Geräte lesen die Karte nicht
ZeitpunktSpäter zu Hause, oft Tage nach dem Besuch; der Kunde entscheidet in RuheDirekt im Betrieb, solange der Eindruck vom Besuch frisch ist
Aufwand für den KundenAdresse abtippen, Bewertungsseite öffnet sich im BrowserHandy an die Karte halten, die Bewertungsseite öffnet sich
Bei iPhonesModellunabhängig, der Link lässt sich in jedem Browser öffnenAb iPhone XS durch Anhalten; iPhone 7 bis X über den NFC-Reader im Kontrollzentrum
Typischer VerlustpunktDer Zettel wird zu Hause weggelegt und vergessenKunden ohne NFC-Smartphone bleiben außen vor

In vielen Betrieben laufen beide Wege nebeneinander. Die Karte am Tresen deckt die Mehrheit ab, der Zettel mit dem Link fängt alle anderen auf. Fragen Sie dabei alle Kunden gleich — nicht nur die, die zufrieden wirken.

Wie Sie ältere Kunden um eine Bewertung bitten, ohne sie zu bedrängen

Fragen Sie einmal, freundlich, und lassen Sie es dann gut sein. Mehr als jeder Dritte in Deutschland hat Hemmungen, digitale Angebote zu nutzen (Bitkom zum Digitaltag 2025). Wer nachfasst oder dem Kunden über die Schulter schaut, verstärkt genau dieses Unbehagen.

Drei Dinge helfen am Tresen. Nehmen Sie dem Kunden nie das Gerät aus der Hand. Sagen Sie von sich aus, was passiert: Der Link öffnet die Bewertungsseite bei Google, mehr nicht. Und akzeptieren Sie ein Nein sofort.

Skepsis gegenüber QR-Codes ist bei älteren Kunden nachvollziehbar. Die Verbraucherzentrale warnt vor „Quishing“: Kriminelle überkleben QR-Codes an Ladesäulen und Parkautomaten oder verteilen gefälschte Schreiben. Ein Medium, das sichtbar zu Ihrem Betrieb gehört und das Sie selbst in die Hand nehmen, wirkt in dieser Situation vertrauenswürdiger als ein Code auf einem losen Zettel.

Kein Smartphone am Tresen heißt nicht: keine Bewertung. Geben Sie dem Kunden den Bewertungslink zum Mitnehmen und lassen Sie ihm Zeit. Die Bewertung entsteht dann zu Hause am Tablet oder am Rechner — mit dem Google-Konto des Kunden und in seinen eigenen Worten.

Was beim Bitten um Google-Bewertungen nicht erlaubt ist — auch bei langjährigen Stammkunden

Eine Gegenleistung für eine Bewertung ist tabu, egal wie gut Sie den Kunden kennen. Die Wettbewerbszentrale registrierte 2023 insgesamt 72 Beschwerdefälle zu Werbung mit „gekauften“ Kundenbewertungen und ging in 19 Fällen wegen Irreführung vor. Anreize wie Gutscheine oder Rabatte beeinflussen aus ihrer Sicht den Inhalt der Bewertung. Auch die Teilnahme an einem Gewinnspiel als Gegenleistung hat die Wettbewerbszentrale als rechtswidrige Werbung beanstandet.

  • Kein Rabatt, kein Kaffee, kein Gewinnspiellos für eine Bewertung.
  • Keine Vorauswahl nach Stimmung: Fragen Sie alle Kunden gleich, nicht nur die zufriedenen.
  • Keine Bewertung im Namen des Kunden — weder durch Sie noch durch Mitarbeitende.
  • Keine E-Mail mit Bewertungsbitte ohne Einwilligung: Eine Kundenzufriedenheitsbefragung, die per E-Mail mit der Rechnung verschickt wird, ist ohne Einwilligung unzulässig (Wettbewerbszentrale).

Diese Einordnung ist allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wer sichergehen will, holt sich die Zustimmung zum E-Mail-Kontakt schriftlich — etwa beim Ausfüllen des Auftrags. Ob ein Kunde für eine Bewertung überhaupt ein Google-Konto braucht, klärt diese Seite.

Liest ein älteres Handy die NFC-Bewertungskarte?

Die NFC-Bewertungskarte funktioniert nur mit Smartphones, die NFC haben und bei denen NFC eingeschaltet ist. NFC ist eine Funktechnik für sehr kurze Distanz, typisch rund vier Zentimeter. Android-Smartphones bringen NFC meist ab Werk mit, es muss aber in den Einstellungen aktiviert sein. Bei Apple gilt: Ab dem iPhone XS genügt das bloße Anhalten; iPhone 7 bis X können NFC zwar lesen, dort braucht es aber den Zwischenschritt über den NFC-Reader im Kontrollzentrum.

Tastenhandys und sehr alte Geräte lesen die Karte nicht. Diesen Kunden schicken oder geben Sie den Bewertungslink auf anderem Weg, etwa auf dem Bon oder per Nachricht. Kontaktlose Technik ist in der Altersgruppe übrigens angekommen: 29 % der Menschen ab 65 Jahren zahlen zumindest gelegentlich mit Smartphone oder Smartwatch (Bitkom).

Wenn Sie beide Gruppen abdecken wollen, liegt am Tresen eine auf Ihr Google-Profil programmierte NFC-Bewertungskarte — und daneben der kurze Link zum Mitnehmen für alle, die lieber zu Hause am Rechner bewerten.

Quellen

Häufige Fragen

Darf ich die Google-Bewertung für einen älteren Kunden selbst schreiben?
Nein. Die Bewertung muss vom Kunden selbst stammen, auch wenn er es technisch nicht allein schafft. Ein Angehöriger darf beim Bedienen des Geräts helfen, den Inhalt bestimmt aber der Kunde. Bewertungen, die der Betrieb selbst verfasst, sind unzulässig und schaden dem Profil.
Darf ich einem älteren Kunden einen Rabatt als Dankeschön für die Bewertung geben?
Nein. Anreize wie Rabatte oder Gutscheine beeinflussen aus Sicht der Wettbewerbszentrale den Inhalt einer Bewertung; sie ist deshalb gegen Werbung mit „gekauften“ Kundenbewertungen vorgegangen. Auch ein Gewinnspiellos als Gegenleistung wurde beanstandet. Bedanken Sie sich mit Worten, nicht mit einer Leistung.
Darf ich den Bewertungslink per E-Mail mit der Rechnung schicken?
Nur mit vorheriger Einwilligung des Kunden. Die Wettbewerbszentrale hält eine Kundenzufriedenheitsbefragung, die per E-Mail mit der Rechnung verschickt wird, ohne Einwilligung für unzulässig. Holen Sie die Zustimmung also beim Auftrag ein. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung.
Funktioniert die NFC-Bewertungskarte mit einem Seniorenhandy?
Ein klassisches Tastenhandy ohne NFC liest die Karte nicht. Fast alle Smartphones der letzten Jahre haben NFC, bei Android muss es in den Einstellungen eingeschaltet sein. Kunden ohne NFC-Gerät bekommen den Bewertungslink auf anderem Weg, zum Beispiel ausgedruckt zum Mitnehmen.
Wie bitte ich einen älteren Stammkunden höflich um eine Bewertung?
Fragen Sie einmal, direkt nach der Leistung, und geben Sie den Link zum Mitnehmen mit. Sagen Sie dazu, was der Link tut und dass die Bewertung freiwillig ist. Akzeptieren Sie ein Nein beim ersten Mal und fassen Sie nicht nach.
Warum ist eine Bewertung vom Rechner zu Hause genauso viel wert?
Google unterscheidet nicht zwischen Handy und Desktop: Die Bewertung erscheint in beiden Fällen im Unternehmensprofil. Der einzige Unterschied ist die Zeitspanne — zu Hause vergehen oft Tage. Deshalb lohnt ein kurzer, leicht abzutippender Link.

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