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Bewertungen sammeln 13.10.2026 • 7 Min. Lesezeit

Von Trufy • Mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft

Google-Bewertungen nach Umzug: Sterne, Bewertungslink und NFC-Karten bleiben erhalten

Kurz gesagt

Google-Bewertungen verschwinden durch einen Umzug nicht. Sterne, Bewertungstexte und der Bewertungslink hängen am Unternehmensprofil des Betriebs, nicht an der Hausnummer. Wer im bestehenden Profil nur die Anschrift ändert, behält den gesamten Bestand. Vorhandene NFC-Bewertungskarten funktionieren am neuen Standort weiter, solange das Ziel des gespeicherten Links gleich bleibt. Getrennt wird der Bewertungsbestand nur dann, wenn am neuen Ort ein zusätzlicher Eintrag entsteht. Diese Seite zeigt, was beim Adresswechsel mit Bewertungen, Link und Karten passiert.

Verschwinden Google-Bewertungen, wenn ein Betrieb an eine neue Adresse zieht?

Google-Bewertungen verschwinden nicht, wenn ein Betrieb an eine neue Adresse zieht. Sterneschnitt, Bewertungsanzahl und die Texte hängen am Unternehmensprofil, nicht an der Anschrift. Wird im bestehenden Profil nur die Adresse geändert, bleibt der komplette Bewertungsbestand erhalten.

Das Unternehmensprofil lässt sich direkt aus der Google-Suche und aus Google Maps pflegen. Nötig ist die Anmeldung mit dem Google-Konto, mit dem das Unternehmen bestätigt wurde. Über dieses Konto werden Unternehmensinformationen aktualisiert, Fotos ergänzt und Rezensionen beantwortet.

Ein Umzug desselben Betriebs ist damit kein neuer Betrieb. Eng wird es erst, wenn am neuen Standort ein zusätzlicher Eintrag entsteht. Dann bleiben die alten Bewertungen am alten Eintrag liegen, und das neue Profil startet bei null.

Bewertungen hängen am Unternehmensprofil, nicht an der Adresse. Solange der Betrieb dasselbe Profil behält und darin die Anschrift ändert, bleiben Sterneschnitt, Bewertungsanzahl und Bewertungslink unverändert.

Adresse im bestehenden Google-Profil ändern oder ein neues Profil anlegen: was heißt das für Bewertungen und Karten?

Bei einem Umzug stehen zwei Wege zur Wahl: die Anschrift im vorhandenen Unternehmensprofil ändern oder am neuen Standort einen zweiten Eintrag führen. Der Unterschied entscheidet darüber, ob Bewertungen, Bewertungslink und vorhandene NFC-Karten weiter zusammenpassen.

KriteriumAdresse im bestehenden Profil ändernNeues Profil am neuen Standort
Bewertungen und SterneschnittAlle bisherigen Bewertungen und der Sterneschnitt laufen am Profil weiter.Der neue Eintrag startet ohne Bewertungen, der alte Bestand bleibt am alten Eintrag.
BewertungslinkDer Link bleibt derselbe und führt weiter zum Bewertungsfenster des Betriebs.Der neue Eintrag hat einen eigenen Link, der alte zeigt weiter auf den alten Eintrag.
Vorhandene NFC-KartenKarten funktionieren unverändert, weil das Ziel des gespeicherten Links gleich bleibt.Karten führen zum alten Eintrag und müssen neu programmiert oder ersetzt werden.
Aufwand im BetriebAnschrift einmal im Profil aktualisieren, danach Aushänge und Impressum nachziehen.Profil anlegen und bestätigen lassen, danach alle Links, Aushänge und Karten tauschen.

Für den klassischen Fall, dass derselbe Betrieb mit demselben Namen in andere Räume zieht, ist der erste Weg der naheliegende. Ein zweiter Eintrag ist eher Thema, wenn zusätzlich zum alten Standort ein weiterer Betrieb eröffnet und beide Adressen bestehen bleiben.

Der Google-Bewertungslink bleibt bei einem Adresswechsel gleich. Er zeigt auf das Unternehmensprofil und auf das Bewertungsfenster, nicht auf eine Straße und Hausnummer. Wird die Anschrift im bestehenden Profil aktualisiert, bleibt jeder bereits verteilte Link gültig.

Das betrifft alle Stellen, an denen der Link schon im Umlauf ist: E-Mail-Signatur, Rechnungen, Website, Aufsteller und Aushänge. Diese Materialien müssen Sie wegen des Umzugs nicht neu erstellen. Nur die Adressangabe darauf gehört aktualisiert, der Link selbst nicht.

Nach dem Umzug lohnt ein kurzer Test mit dem eigenen Handy. Öffnet der Link das Bewertungsfenster des Betriebs, ist alles in Ordnung. Wie Sie den Google-Bewertungslink finden und an Kunden weitergeben, erklärt eine eigene Seite.

Funktionieren vorhandene NFC-Bewertungskarten nach dem Umzug noch?

NFC-Bewertungskarten funktionieren nach einem Umzug weiter, wenn das Profil dasselbe bleibt. Auf dem Chip ist kein Standort gespeichert, sondern ein Link. NFC-Chips legen diesen Link als sogenannten NDEF-Datensatz ab, also als festen Datensatz im Speicher des Chips. Ob eine Karte weiter trägt, hängt deshalb allein davon ab, ob ihr Linkziel gleich bleibt.

Ein Beispiel aus dem Alltag: Ein Friseursalon zieht zwei Straßen weiter und ändert die Adresse im Profil. Die Karten am Empfang bleiben unverändert in Gebrauch, der Gast tippt sie an und landet wie vorher auf der Bewertungsseite.

Nur wenn am neuen Standort ein anderes Profil geführt wird, zeigen die alten Karten auf den falschen Eintrag. Dann braucht es neu beschriebene oder neue Karten. Beschreibbare Chips lassen sich neu beschreiben; dauerhaft gesperrte Chips nicht mehr, der Schreibschutz ist bei ihnen nicht umkehrbar. Was dafür nötig ist, zeigt die Seite NFC-Karte selbst programmieren oder fertige Karte kaufen.

Nach dem Umzug kommen weniger Google-Bewertungen herein: woran liegt das?

Weniger neue Google-Bewertungen nach einem Umzug haben meist eine von vier Ursachen. Keine davon löscht den bestehenden Bestand, alle bremsen aber den Zulauf neuer Bewertungen.

  • Zwei Einträge: Am neuen Standort ist ein zweiter Eintrag entstanden, die Bewertungen verteilen sich auf zwei Profile. Was dann gilt, steht unter Unternehmensprofil doppelt vorhanden.
  • Alter Eintrag läuft weiter: Kunden finden die alte Adresse und bewerten dort, obwohl der Betrieb längst woanders sitzt.
  • Andere Nachbarschaft: Weniger Laufkundschaft oder ein anderes Umfeld bedeuten schlicht weniger Gäste, die bewerten könnten.
  • Im Umzugstrubel untergegangen: Karten, Aufsteller und Aushänge liegen noch im Karton, am Tresen fragt gerade niemand nach einer Bewertung.

Dazu kommt ein Sonderfall: Am alten Standort zieht ein neuer Betrieb ein, und Kunden verwechseln beide. Solche Verwechslungen landen gelegentlich als Bewertung beim falschen Unternehmen.

Welche Stellen müssen Sie beim Betriebsumzug informieren — und wo gehört das Google-Profil dazu?

Beim Betriebsumzug sind viele Stellen zu informieren, eine vorgeschriebene Reihenfolge gibt es nicht. Die IHK nennt unter anderem Gewerbeamt, Registergericht, Finanzamt, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft, IHK, Agentur für Arbeit, Banken und Versicherungen.

Innerhalb derselben Gemeinde genügt eine Gewerbeummeldung. Beim Wechsel in eine andere Gemeinde folgen Abmeldung am alten und Anmeldung am neuen Betriebsort. Die Anzeigepflicht ergibt sich aus dem Gewerberecht, eine unterlassene Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit.

Anzupassen sind außerdem Geschäftsbriefe, Rechnungen, Verträge und das Impressum. Während des Umzugs muss der Betrieb postalisch erreichbar bleiben. Auf dieselbe Liste gehört das Google-Unternehmensprofil: Steht dort die alte Anschrift, fahren Kunden und Lieferanten zur falschen Tür. Diese Einordnung ist allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.

Neue NFC-Bewertungskarten für den neuen Standort: wann sie sich lohnen und was sie kosten

Neue NFC-Bewertungskarten braucht ein Betrieb nach dem Umzug nur in zwei Fällen: wenn sich das Linkziel ändert oder wenn am neuen Standort mehr Ausgabestellen entstehen. Mehr Tische, ein zweiter Tresen oder ein größerer Empfang brauchen schlicht mehr Karten.

Karten gibt es in festen Paketen: 5, 10, 15, 20, 50, 100, 250, 500, 1.000, 5.000 oder 10.000 Stück. Das 20er-Paket kostet 4,99 € je Karte, im größten Paket sind es ab 0,99 € je Karte (alle Preise netto). Gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer, Einfuhrumsatzsteuer oder Zölle trägt der Käufer.

Die Karten werden vor dem Versand auf das Google-Profil programmiert. Je Bestellung lassen sie sich auf bis zu 20 Profile verteilen, was bei einem zweiten Standort hilft. Unprogrammiert zum Selbsteinrichten gibt es sie zum selben Preis.

Verschickt wird aus Albanien mit Sendungsverfolgung, die Lieferung dauert 7 bis 12 Tage. Das 5er-Paket kostet 4,90 € Versand, ab dem 10er-Paket ist der Versand kostenfrei. Wer am neuen Standort gleich wieder Bewertungen sammeln möchte, findet die Google-Bewertungskarte mit NFC samt Paketübersicht im Shop.

Quellen

Häufige Fragen

Verschwinden meine Google-Bewertungen, wenn ich umziehe?
Nein. Bewertungen, Sterneschnitt und Bewertungsanzahl hängen am Unternehmensprofil, nicht an der Anschrift. Wird im bestehenden Profil nur die Adresse geändert, bleibt alles erhalten. Getrennt wird der Bestand erst, wenn am neuen Standort ein zweiter Eintrag geführt wird.
Bleibt der Bewertungslink nach dem Adresswechsel gleich?
Ja, der Link zeigt auf das Unternehmensprofil und nicht auf die Adresse. E-Mail-Signatur, Website, Aushänge und Aufsteller mit dem Link bleiben gültig. Testen Sie ihn nach dem Umzug einmal mit dem eigenen Handy.
Funktionieren meine NFC-Bewertungskarten am neuen Standort noch?
Ja, solange das Profil dasselbe bleibt. Auf dem Chip liegt ein Link, kein Standort. Erst wenn der Betrieb am neuen Ort ein anderes Profil führt, zeigen die Karten auf den falschen Eintrag und müssen neu beschrieben oder ersetzt werden.
Brauche ich bei einem Umzug in eine andere Stadt ein neues Unternehmensprofil?
Für denselben Betrieb mit demselben Namen ist ein zweites Profil in der Regel nicht der naheliegende Weg, weil die Bewertungen am bestehenden Eintrag bleiben. Ein eigener Eintrag passt eher, wenn zusätzlich zum alten Standort ein weiterer Betrieb eröffnet. Beim Gewerbeamt gilt dagegen: andere Gemeinde heißt Abmeldung und Anmeldung.
Was ist mit Bewertungen, die sich auf den alten Standort oder den Vorbetreiber beziehen?
Ehrliche, sachliche Kritik bleibt stehen, auch wenn sie alt ist und nur einen Stern vergibt. Nicht zulässig sind dagegen Bewertungen von Personen, die nie Kunde waren, Bewertungen von Mitbewerbern oder klare Verwechslungen mit einem anderen Betrieb. Trufy prüft Ihre Bewertungen kostenlos; Kosten entstehen nur bei Erfolg, 10 € je tatsächlich entfernter Bewertung. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet Google.

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