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Google-Bewertung in E-Mail-Signatur und Auftragsbestätigung: Text, Platz und Grenzen
Kurz gesagt
In die E-Mail-Signatur gehört die Bitte um eine Google-Bewertung als eine kurze Zeile mit dem Bewertungslink, unter den Firmenangaben und ohne Werbebanner. In der Auftragsbestätigung ist die Bitte dagegen meist zu früh: Der Kunde hat die Leistung noch nicht erlebt. Deutlich fragen Sie besser in der Mail, die den Auftrag abschließt — Lieferinfo, Abschlussbericht oder Rechnung. Diese Seite zeigt Formulierungen, die Platzierung in der Signatur und die Grenzen, die für jede Bewertungsbitte per Mail gelten.
Darf ich in der E-Mail-Signatur um eine Google-Bewertung bitten?
Eine Signaturzeile mit dem Bewertungslink hängt an einer Mail, die Sie ohnehin schreiben. Das unterscheidet sie von einer eigenen Werbemail, die nur verschickt wird, um Bewertungen einzusammeln. Reine Werbe-E-Mails setzen grundsätzlich eine vorherige Einwilligung des Empfängers voraus. Absender und werblicher Charakter müssen erkennbar sein, und der Empfänger braucht eine Möglichkeit zum Widerspruch.
Je weiter eine Mail von einem konkreten Anlass entfernt ist, desto werblicher wirkt sie. Eine Zeile unter der Auftragsbestätigung bleibt nah am Vorgang. Ein Serienversand an eine alte Adressliste ist etwas anderes. Diese Einordnung ist allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wann eine Bitte per Mail eine Einwilligung braucht, steht unter Kunden per E-Mail um eine Google-Bewertung bitten.
Signatur oder Auftragsbestätigung: wohin gehört die Bitte um eine Google-Bewertung?
Die Signatur läuft dauerhaft unter jeder Mail mit, die Auftragsbestätigung ist ein einmaliger Anlass zu Beginn eines Auftrags. Beide Platzierungen wirken unterschiedlich, deshalb lohnt der direkte Vergleich.
| Kriterium | E-Mail-Signatur | Auftragsbestätigung |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | Steht unter jeder Mail, auch vor und während der Leistung | Fester Anlass ganz am Anfang, die Leistung steht noch aus |
| Aufwand | Einmal im Mailprogramm hinterlegt, läuft danach von allein mit | Textvorlage im Auftrags- oder Rechnungsprogramm muss angepasst werden |
| Aufmerksamkeit | Kleine Zeile unter dem Text, wird oft überlesen | Eigener Absatz, konkurriert aber mit Terminen, Mengen und Preisen |
| Passung zum Moment | Der Kunde kann später klicken, wenn er die Leistung erlebt hat | Der Kunde kann noch nichts beurteilen, eine Bewertung bliebe inhaltsleer |
| Wiederholung | Dauerhaft sichtbar, ohne zusätzliche Erinnerungsmail | Einmal je Auftrag, danach erledigt |
In der Praxis tragen beide Wege zusammen: Die Signatur hält den Link dauerhaft verfügbar, die deutliche Bitte folgt später in der Abschlussmail. In der Auftragsbestätigung selbst reicht die Signaturzeile völlig aus.
Wie formuliere ich die Bitte um eine Google-Bewertung in der Signatur?
Eine Signaturzeile zur Google-Bewertung besteht aus einem Satz und einem Link. Sie nennt den Anlass, nicht das gewünschte Ergebnis. Formulierungen, die offen für Lob und Kritik sind, wirken weniger nach Werbung und gehen an alle Kunden gleich.
- "Ihre Erfahrung bei Google: [Link] — eine Minute, und andere finden sich leichter zurecht."
- "Wie lief es bei uns? Schreiben Sie es offen bei Google: [Link]"
- "Rückmeldung zu unserer Arbeit — Lob wie Kritik — bei Google: [Link]"
- B2B: "Rückmeldung zur Zusammenarbeit bei Google: [Link]"
- Die Zeile steht unter den Firmenangaben, damit Anschrift, Register und Kontaktdaten zusammenbleiben.
- Ein Satz genügt. Drei Zeilen Werbung lassen die ganze Signatur nach Newsletter aussehen.
- Der Link wird als sprechender Text eingebunden, nicht als lange Adresse mit Zeichenkette.
- Keine Grafik und kein Sternebanner: Viele Mailprogramme laden Bilder nicht, dann bleibt eine leere Fläche.
- Vor dem Ausrollen einmal auf dem eigenen Handy antippen und prüfen, ob das Bewertungsfenster öffnet.
Der richtige Moment: Bewertungsbitte in die Abschlussmail, nicht in die Auftragsbestätigung
Eine Bewertungsbitte trägt erst, wenn der Kunde die Leistung erlebt hat. In der Auftragsbestätigung ist noch nichts geliefert, montiert oder repariert worden. Wer dort bewertet, bewertet das Angebot — oder er klickt gar nicht erst. Setzen Sie die deutliche Bitte deshalb in die Mail, die den Vorgang abschließt: Lieferinfo, Abschlussbericht oder Rechnung.
Ein Absatz reicht, zwei Sätze und der Link. Danach ist das Thema durch. Wie oft Sie denselben Kunden ansprechen dürfen, ohne zu nerven, lesen Sie unter Wie oft darf man Kunden um eine Google-Bewertung bitten.
Was in einer Bewertungsbitte per E-Mail nicht erlaubt ist
- Keine Gutscheine, Rabatte, Gratisleistungen oder Gewinnspielplätze als Dank für eine Bewertung.
- Keine Vorauswahl: Die Bitte geht an alle Kunden gleich, unabhängig von der Stimmung am Ende des Auftrags.
- Kein vorformulierter Bewertungstext, den der Kunde nur noch abschicken soll.
- Keine Bewertungen aus dem eigenen Haus, auch nicht über Konten von Mitarbeitern.
- Kein Nachdruck: eine Bitte, höchstens eine Erinnerung, danach Ruhe.
Anreize für Bewertungen sind kein Kavaliersdelikt. Die Wettbewerbszentrale registrierte 2022 und bis März 2023 insgesamt 72 Fälle von Werbung mit "gekauften" Kundenbewertungen, etwa mit Gutscheinen oder Rabatten. In 19 von 72 registrierten Fällen mahnte sie wegen Irreführung ab. Vergütete Bewertungen müssen außerdem als solche kenntlich gemacht werden. Was als Dankeschön noch geht, steht unter Darf man für eine Google-Bewertung etwas schenken.
Die Bitte geht an alle Kunden gleich — nicht nur an die, bei denen es gut lief. Eine Vorauswahl verzerrt das Bild im Profil und ist nicht zulässig. Genau das ist der stille Vorteil der Signatur: Sie läuft unter jeder Mail mit und macht keinen Unterschied zwischen Kunden.
Wenn nach der Mail eine Bewertung von jemandem kommt, der nie Kunde war
Nicht jede Bewertung im Profil stammt von einem Kunden. Unzulässig sind unter anderem Einträge von Personen, die nie bei Ihnen waren, Bewertungen von Mitbewerbern und Texte, die erkennbar einen anderen Betrieb meinen. Auch private Konflikte, etwa mit einem ehemaligen Mitarbeiter, gehören nicht ins Bewertungsprofil.
Auffällige Bewertungen erkennt man an wiederkehrenden Formulierungen, sehr allgemeinen Texten ohne konkrete Details und mehreren Einträgen in kurzer Zeit. Die Verbraucherzentrale nennt diese Merkmale als typische Zeichen für Fake-Bewertungen. Ein glaubwürdiges Profil enthält auch Stimmen im mittleren Bereich.
Trufy prüft Ihre Bewertungen kostenlos. Entfernt Google eine Bewertung, kostet das 10 € je entfernter Bewertung; bleibt sie stehen, fällt nichts an. Über jede einzelne Bewertung entscheidet Google, eine Garantie gibt es nicht. Ehrliche, sachliche Kritik lässt sich nicht entfernen — auch dann nicht, wenn sie nur einen Stern vergibt.
Mail-Signatur und NFC-Karte: zwei Wege, die sich beim Bewertungen sammeln ergänzen
Die Signatur erreicht Kunden, die längst wieder weg sind — die NFC-Karte erreicht sie im Betrieb. Die Karte hat Scheckkartenformat (85,5 × 54 mm) und trägt einen NFC-Chip vom Typ NTAG213. Sie wird vor dem Versand auf Ihr Google-Profil programmiert. Der Gast hält sein Handy an die Karte und landet direkt auf der Bewertungsseite.
Die Karte funktioniert ausschließlich per NFC und trägt keinen QR-Code. Neuere iPhones ab dem iPhone XS lesen sie ohne App durch bloßes Anhalten. Android-Geräte haben NFC meist ab Werk, es muss in den Einstellungen eingeschaltet sein. Wer ein Handy ganz ohne NFC nutzt, bekommt den Bewertungslink auf anderem Weg — zum Beispiel über genau die Signaturzeile aus Ihrer Mail.
Jede zusätzliche echte Bewertung zahlt auf das Bild ein, das Interessenten sehen: Für 55 % der Online-Shopper sind Kundenbewertungen vor dem Kauf die wichtigste Informationsquelle (Bitkom-Befragung, Oktober/November 2020). Bei 1 bis 10 Karten kostet eine Karte 9,90 €, ab 1.000 Karten 3,50 € (alle Preise netto). Gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer, Einfuhrumsatzsteuer oder Zölle trägt der Käufer. Verschickt wird aus Albanien mit Sendungsverfolgung, die Lieferung dauert 7 bis 12 Tage; 1 bis 9 Karten kosten 4,90 € Versand, ab 10 Karten ist der Versand frei.
Wenn Sie den Weg über die Mail um einen direkten Weg am Tresen ergänzen möchten, finden Sie Mengenstaffel und Details zur NFC-Google-Bewertungskarte auf einen Blick.
- Verbraucherzentrale: Spam – E-Mail-Müll im Internet
- Wettbewerbszentrale: „Gekaufte“ Kundenbewertungen – Wettbewerbsverzerrungen und Irreführung
- IHK Chemnitz: Gekaufte Kundenbewertungen müssen kenntlich gemacht werden
- Verbraucherzentrale: Kann man Online-Bewertungen trauen? So erkennen Sie Fake-Reviews
- Bitkom: Online-Bewertungen sind wichtigste Informationsquelle (Befragung Oktober/November 2020)
Häufige Fragen
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