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Google-Bewertung nach einer Beratung ohne Kauf: Was erlaubt ist
Kurz gesagt
Ja, Sie dürfen nach einer Beratung ohne Kauf um eine Google-Bewertung bitten. Eine Bewertung beschreibt die Erfahrung mit Ihrem Betrieb, und diese Erfahrung entsteht bereits im Gespräch. Heikel wird es erst, wenn jemand ohne jeden Kontakt bewertet oder wenn Sie eine Gegenleistung für die Bewertung anbieten.
Darf ich nach einer Beratung ohne Kauf um eine Google-Bewertung bitten?
Ja, Sie dürfen auch dann um eine Google-Bewertung bitten, wenn aus der Beratung kein Auftrag geworden ist. Eine Bewertung bei Google beschreibt die Erfahrung mit einem Betrieb. Diese Erfahrung entsteht schon im Gespräch: beim Kostenvoranschlag, bei der Besichtigung, im Showroom oder am Telefon.
Die Verbraucherzentrale beschreibt echte Bewertungen als Texte, die auf eigener Erfahrung beruhen und persönliche Eindrücke enthalten, oft auch kleinere Kritikpunkte. Wer 40 Minuten bei Ihnen am Tisch saß, kann genau das schreiben. Ob am Ende ein Vertrag stand, ändert daran nichts.
Eine Bedingung bleibt: Die Bitte geht ergebnisoffen an alle, die beraten wurden. Sie fragen nach einer Bewertung, nicht nach einer guten Bewertung. Warum Sie dabei niemanden aussortieren sollten, steht im Ratgeber dazu, ob man nur zufriedene Kunden um eine Google-Bewertung bitten darf. Dieser Text ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.
Braucht eine Google-Bewertung ohne Kauf einen Beleg oder eine Rechnung?
Einen Kaufbeleg verlangt Google für eine Bewertung nicht. Niemand muss eine Rechnung, einen Bon oder eine Auftragsnummer vorzeigen, um ein Unternehmensprofil zu bewerten. Maßgeblich ist der tatsächliche Kontakt zum Betrieb, nicht der Umsatz.
Für Betriebe mit langem Entscheidungsweg ist das ein spürbarer Unterschied. Im Küchenstudio, bei der Fahrschule, im Autohaus oder beim Versicherungsmakler vergehen zwischen Erstgespräch und Unterschrift oft Wochen. Ein Teil der Interessenten entscheidet sich für einen anderen Anbieter oder vertagt das Vorhaben. Beraten wurden sie trotzdem.
Rechnen Sie diese Gespräche mit, wächst die Zahl der möglichen Bewertungen deutlich. Weitere Wege, wie Betriebe systematisch zu Rückmeldungen kommen, sammelt die Übersicht mehr echte Bewertungen sammeln.
Welche Bewertungen ohne Kauf sind trotzdem nicht zulässig?
Nicht zulässig sind Einträge von Personen, die gar keinen Kontakt zu Ihrem Betrieb hatten. Zwischen einer Beratung ohne Kauf und einer erfundenen Erfahrung liegt der entscheidende Unterschied. Im ersten Fall hat jemand mit Ihnen gesprochen, im zweiten Fall nicht.
- Bewertungen von Personen, die nie beraten, besichtigt oder angerufen haben
- Angriffe von Mitbewerbern, die sich als Kunden ausgeben
- Verwechslungen mit einem anderen Betrieb, etwa bei ähnlichem Namen oder mehreren Filialen
- Einträge, die sich erkennbar auf eine fremde Leistung beziehen
Eine schlechte Bewertung nach einem Gespräch ohne Auftrag fällt nicht automatisch in diese Gruppe. Wer ein Angebot zu teuer fand oder die Wartezeit kritisiert, schildert eine eigene Erfahrung. Anders liegt der Fall, wenn Sie den Auftrag selbst abgelehnt haben und daraufhin ein Stern kommt. Wie Sie das einordnen, zeigt der Beitrag zur 1-Stern-Bewertung, obwohl kein Kunde.
Darf man für eine Bewertung nach der Beratung einen Rabatt oder ein Geschenk geben?
Nein, eine Gegenleistung für eine Bewertung ist nicht erlaubt. Das gilt für Gutscheine, Rabatte auf das nächste Angebot, kleine Präsente und die Teilnahme an einem Gewinnspiel. Die Wettbewerbszentrale begründet das damit, dass Verbraucher erwarten, der Bewerter habe für seine Bewertung kein Entgelt erhalten.
Die Wettbewerbszentrale hat von 2022 bis März 2023 insgesamt 72 Fälle zu Werbung mit gekauften Kundenbewertungen registriert und in 19 dieser Fälle wegen Irreführung abgemahnt. Auch Behörden beschäftigt das Thema: Das Bundeskartellamt hat in einer Sektoruntersuchung über 60 große Internetportale aus 16 Branchen geprüft. Belohnte Bewertungen verzerren den Wettbewerb gegenüber Betrieben, die sich an die Regeln halten.
Gerade nach einer Beratung ohne Kauf ist die Versuchung groß, mit einem kleinen Dankeschön nachzuhelfen. Was dabei auf dem Spiel steht, erklärt der Beitrag dazu, ob man für eine Google-Bewertung etwas schenken darf.
Kernsatz für den Alltag: Fragen Sie jeden, der beraten wurde, und bieten Sie nichts dafür an. Eine Bewertung ohne Kauf ist in Ordnung. Eine Bewertung gegen Gegenleistung ist es nicht.
Bewertungskarte am Beratungstisch oder E-Mail nach dem Termin?
Nach einer Beratung ohne Kauf gibt es zwei übliche Wege, um eine Google-Bewertung zu bitten: die Karte am Tisch oder eine Nachricht nach dem Termin. Die Tabelle zeigt, worin sie sich im Alltag unterscheiden.
| Kriterium | Bewertungskarte am Beratungstisch | E-Mail nach dem Termin |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | Direkt am Ende des Gesprächs, solange die Beratung frisch im Kopf ist | Stunden oder Tage später, wenn der Termin schon verblasst |
| Kundendaten | Keine nötig, der Interessent tippt die Karte selbst an | Adresse muss vorliegen und im Betrieb gespeichert sein |
| Einwilligung | Sie schreiben niemanden an, also entfällt die Frage | Für Werbenachrichten braucht es eine dokumentierte Einwilligung |
| Aufwand je Termin | Karte liegt auf dem Tisch und wird jedem Beratenen gezeigt | Jede Nachricht muss geschrieben oder ein Versand eingerichtet werden |
| Passt besonders bei | Beratung vor Ort, Showroom, Theke, Besichtigung mit Gerät dabei | Telefon- und Videoberatung ohne persönliches Treffen |
Beide Wege schließen sich nicht aus. Wer überwiegend am Telefon berät, kommt um eine Nachricht kaum herum. Welche Regeln dafür gelten, steht im Ratgeber dazu, ob man Kunden per E-Mail oder SMS um eine Google-Bewertung bitten darf.
Wie bitten Sie nach der Beratung um eine Google-Bewertung, ohne zu drängen?
Der passende Moment ist das Ende des Gesprächs, wenn der Interessent seine Unterlagen einsteckt. Sagen Sie kurz, dass Sie sich über eine Rückmeldung bei Google freuen, unabhängig davon, wie sie ausfällt. Dieser Zusatz nimmt der Bitte den Druck. Er macht auch deutlich, dass Sie keine bestimmte Note erwarten.
Eine NFC-Bewertungskarte hält den Weg kurz. NFC steht für Nahfeldkommunikation und arbeitet über wenige Zentimeter. Die Karte im Scheckkartenformat ist vor dem Versand auf das Google-Profil des Betriebs programmiert. Der Interessent hält sein Handy an die Karte und landet direkt auf Ihrer Bewertungsseite.
Am Beratungstisch hat das einen praktischen Vorteil: Sie brauchen keine Kundendaten. Sie erfahren auch nicht, ob jemand tatsächlich bewertet hat. Die Karte zeigt nur den Weg und fordert zu keiner positiven Bewertung auf.
Für einen einzelnen Beratungsplatz reicht das 5er-Paket zu 34,95 € netto, der Versand kostet dafür 4,90 €. Gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer, Einfuhrumsatzsteuer oder Zölle trägt der Käufer. Wenn Sie mehrere Beratungstische oder den Außendienst ausstatten möchten, finden Sie Pakete und Formate bei den Google-Bewertungskarten mit NFC.
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