Von Trufy • Mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft
Google-Bewertung per WhatsApp anfragen: nur mit ausdrücklicher Einwilligung
Kurz gesagt
Eine Bewertungsanfrage per WhatsApp oder SMS ist erlaubt, wenn der Kunde vorher ausdrücklich in Nachrichten auf diesem Kanal eingewilligt hat. Ohne Einwilligung gilt die Bitte um eine Google-Bewertung werberechtlich als unzumutbare Belästigung — genauso wie eine unverlangte Werbe-E-Mail. Der Unterschied zur E-Mail liegt nicht im Ton der Nachricht, sondern im Nachweis: Eine Zustimmung zum Newsletter deckt WhatsApp und SMS nicht ab. Dieser Text ordnet die Lage allgemein ein und ist keine Rechtsberatung.
Darf ich Kunden per WhatsApp oder SMS um eine Google-Bewertung bitten?
Eine Bitte um eine Google-Bewertung per WhatsApp oder SMS setzt die vorherige ausdrückliche Zustimmung des Empfängers voraus. Der werberechtliche Begriff „Werbung“ ist weit gefasst. Er umfasst nicht nur Angebote, sondern auch Kundenzufriedenheitsbefragungen und Imageinformationen. Eine Bewertungsbitte fällt damit in dieselbe Kategorie.
Nachrichten über elektronische Post brauchen eine vorherige Einwilligung. E-Mail und SMS werden dabei gleich behandelt. Fehlt die Einwilligung, liegt eine unzumutbare Belästigung vor.
Eine mutmaßliche Zustimmung reicht bei einer reinen Zufriedenheitsfrage nicht aus. Dass ein Kunde seine Handynummer für die Terminbestätigung hinterlassen hat, ist also keine Erlaubnis für eine Bewertungsanfrage. Auch die Rechnung per Nachricht macht die angehängte Zufriedenheitsfrage nicht zulässig.
Kernaussage: WhatsApp, SMS und E-Mail werden werberechtlich gleich behandelt. Eine Bewertungsanfrage braucht eine vorherige, ausdrückliche und nachweisbare Einwilligung — getrennt für jeden Kanal.
Deckt die Newsletter-Einwilligung eine Bewertungsanfrage per WhatsApp ab?
Nein — für jeden Kanal braucht es eine eigene, getrennte Einwilligung. Wer dem E-Mail-Newsletter zugestimmt hat, hat damit keine Nachricht per SMS oder Messenger erlaubt. Genau das ist der praktische Unterschied zur E-Mail-Bewertungsanfrage: Betriebe haben oft eine E-Mail-Freigabe, aber keine für das Handy.
Die Einwilligung muss außerdem nachweisbar sein. Bei elektronischer Erteilung ist das üblicherweise ein Double-Opt-in, also die Bestätigung des Wunsches über einen zweiten Schritt. Auf Papier genügt eine unterschriebene Erklärung mit einem eigenen Feld für den Kanal.
- Ein vorformuliertes Häkchen, das schon gesetzt ist, wirkt nicht als Einwilligung.
- Eine Opt-out-Gestaltung („wenn Sie nicht widersprechen“) ist unwirksam.
- Nötig ist eine gesonderte Zustimmung — etwa ein eigenes Feld, das der Kunde selbst markiert.
- Für E-Mail, SMS und Messenger jeweils ein eigenes Opt-in vorsehen.
Praktisch heißt das: Ohne saubere Dokumentation je Kanal trägt die Bewertungsanfrage per WhatsApp nicht. Im Streitfall muss das Unternehmen die Einwilligung belegen, nicht der Kunde ihr Fehlen.
Was bei WhatsApp zusätzlich zur E-Mail zu bedenken ist
Ein Messenger bringt eine zweite Ebene mit: den Datenschutz Ihrer Kontaktliste. Wer geschäftliche Kontakte in einen Messenger einträgt oder das Adressbuch synchronisiert, gibt auch Nummern Dritter weiter. Grundsätzlich müssen die Betroffenen damit einverstanden sein. Bei einer E-Mail-Bewertungsanfrage aus dem eigenen System stellt sich diese Frage nicht.
Mobilnummern werden zudem neu vergeben. Eine alte Nummer aus der Kundenkartei kann längst einer fremden Person gehören. Ihre Bewertungsanfrage landet dann bei jemandem, der nie bei Ihnen war. Eine gepflegte Nummernliste ist deshalb Pflicht, wenn Sie den Kanal überhaupt nutzen.
Zu Business-Konten, Nachrichtenvorlagen oder Plattformregeln gibt es hier keine belastbaren Belege — solche Punkte klären Sie besser vorab mit einer fachlichen Prüfung. Wer sich das Ganze sparen will, sammelt Bewertungen vor Ort statt per Nachricht. Welche Wege es dafür gibt, zeigt der Überblick zu erlaubten Wegen, Google-Bewertungen zu sammeln.
Erreicht eine Bewertungsanfrage per Messenger mehr Kunden als per E-Mail?
Messengerdienste haben in Deutschland eine hohe Reichweite. Im ersten Quartal 2025 nutzten 83 % der 16- bis 74-Jährigen in Deutschland Messengerdienste, im EU-Schnitt 82 %. Ein Jahr zuvor lag der Wert in Deutschland bei 80 %. Reichweite sagt allerdings nichts über die Zulässigkeit einer Bewertungsanfrage aus.
Die SMS ist als Kanal deutlich geschrumpft. 2018 wurden in Deutschland 8,9 Milliarden SMS verschickt, 14 % weniger als 2017 mit 10,3 Milliarden. Im Rekordjahr 2012 waren es 59,9 Milliarden. Ihr Vorteil bleibt: Die SMS erreicht jedes Handy ohne zusätzliche App.
Belastbare Zahlen zu Antwortquoten je Kanal liegen uns nicht vor. Wir nennen deshalb keine. Für die Entscheidung zählt ohnehin etwas anderes: Ohne Einwilligung für den jeweiligen Kanal bringt die höhere Reichweite nichts.
Was in einer Bewertungsanfrage per WhatsApp oder SMS stehen darf
Eine zulässige Bewertungsanfrage nennt den Anlass, enthält den Bewertungslink und lässt dem Kunden die Entscheidung. Der Ton ist kurz und sachlich. Der Absender ist klar erkennbar, und eine Abmeldung ist in einem Satz möglich.
- Bezug zum Besuch oder Auftrag: „Sie waren am Dienstag bei uns in der Werkstatt.“
- Eine offene Bitte, die jede Bewertung zulässt — nicht nur Lob.
- Keine Gegenleistung, kein Rabatt, keine Verlosung für eine Bewertung.
- Keinen Beispieltext vorgeben, den der Kunde nur noch abschickt.
- Einen Hinweis, wie der Kunde weitere Nachrichten abstellen kann.
Nicht zulässig ist es, nur ausgewählte Kunden anzusprechen, von denen Sie Lob erwarten. Ebenso tabu sind Geschenke oder Rabatte für eine Bewertung — mehr dazu unter darf man für eine Google-Bewertung etwas schenken. Wie häufig Sie überhaupt nachfassen dürfen, klärt wie oft man denselben Kunden fragen darf.
Beschwert sich ein Empfänger, ist das kein Randrisiko. Verbraucher können Unterlassung verlangen, die Belästigung der Bundesnetzagentur melden und die Verbraucherzentrale einschalten.
NFC-Bewertungskarte statt Nachricht: Bewertungen ohne Handynummer sammeln
Eine NFC-Bewertungskarte am Tresen braucht keine Handynummer und keine Einwilligung für eine Nachricht. Der Gast hält sein Handy an die Karte und landet direkt auf der Bewertungsseite Ihres Google-Profils. Die Einwilligungsfrage entfällt, weil Sie niemanden anschreiben. Der Kunde entscheidet selbst, ob er tippt und was er schreibt.
Die Karte von Trufy hat Scheckkartenformat, 85,5 × 54 mm, und einen NFC-Chip vom Typ NTAG213. NFC steht für Nahfeldkommunikation, also Datenübertragung über wenige Zentimeter. Vor dem Versand wird die Karte auf Ihr Google-Profil programmiert. Sie funktioniert ausschließlich per NFC; einen QR-Code trägt sie nicht.
Fast alle Smartphones der letzten Jahre haben NFC. Neuere iPhones lesen eine solche Karte ohne zusätzliche App, sobald der Bildschirm an ist. Bei Android-Geräten muss NFC in den Einstellungen eingeschaltet sein. Gästen mit einem Gerät ohne NFC können Sie den Bewertungslink auf Wunsch anders zukommen lassen.
Wenn Sie Bewertungen lieber im Laden einsammeln als per Nachricht, finden Sie die Karte unter Google-Bewertungskarte mit NFC.
- IHK Region Stuttgart: Werbung mittels Telefon, Telefax, E-Mail, SMS oder Brief – was ist wettbewerbsrechtlich erlaubt?
- IHK Osnabrück: Werbung per Telefon, Brief, E-Mail etc. – Was ist erlaubt?
- Wettbewerbszentrale: Versendung einer Kundenzufriedenheitsbefragung in einer Rechnung per E-Mail ist ohne Einwilligung unzulässig
- vzbv: Kundenkarten – Werbung per SMS und E-Mail bei vorformulierter Einwilligung unzulässig
- Verbraucherzentrale Hamburg: Das sollten Sie jetzt über WhatsApp wissen
- Verbraucherzentrale: SMS-Werbung und Premium-SMS
- Statistisches Bundesamt: Nutzung von Messengerdiensten in Europa 2025
- Bitkom: SMS-Versand auf niedrigstem Stand seit 1999
Häufige Fragen
Mehr echte Google-Bewertungen
NFC-Bewertungskarte, fertig programmiert auf Ihr Google-Profil. Ab 10 Karten versandkostenfrei.
Karten ansehen →