← Bewertungslink, QR-Code und NFC-Karte: die Technik
Bewertungen sammeln 27.09.2026 • 7 Min. Lesezeit

Von Trufy • Mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft

Google-Bewertung per QR-Code auf Kassenbon und Rechnung drucken

Kurz gesagt

Ein QR-Code mit der Bitte um eine Google-Bewertung darf auf den Kassenbon gedruckt werden. Sie hinterlegen den Bewertungslink Ihres Google-Unternehmensprofils als Schwarz-Weiß-Grafik im Bonlogo- oder Fußzeilenfeld Ihres Kassensystems und setzen einen neutralen Satz daneben. Die Grenze liegt nicht beim Aufdruck, sondern beim Text: kein Rabatt, kein Gewinnspiel, keine vorgegebene Sternezahl. Diese Seite zeigt, wie der Code in die Bonfußzeile kommt, wie er auf Thermopapier scannbar bleibt und was bei Rechnungen anders ist.

Darf ein QR-Code mit der Bitte um eine Google-Bewertung auf den Kassenbon?

Ja, ein Bewertungs-QR-Code auf dem Kassenbon ist zulässig. Entscheidend ist der Text daneben. Sie dürfen zur Bewertung einladen. Sie dürfen keine Gegenleistung versprechen und keine Sternezahl vorgeben.

Gutscheine, Rabatte oder Gewinnspiele als Dankeschön sind tabu. Die Wettbewerbszentrale hat einen Fall beanstandet, in dem die Teilnahme an einem Gewinnspiel an eine Fünf-Sterne-Bewertung bei Google gekoppelt war. Verbraucher erwarten, dass ein Bewertender nichts dafür bekommen hat. Ein Rabatt beeinflusst den Inhalt der Bewertung.

Auch der Hinweis allein an zufriedene Kunden ist keine Option. Der Code gehört auf jeden Bon, unabhängig davon, wie der Einkauf gelaufen ist. Diese Einordnung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung.

Einladen ja, belohnen nein. Ein neutraler Satz wie „Ihre Meinung hilft uns – Bewertung bei Google“ trägt. Alles, was eine Bewertung bezahlt, an eine Bedingung knüpft oder eine Note vorgibt, macht aus dem Bon ein Risiko.

Warum der Kassenbon der günstigste Platz für den Bewertungs-QR-Code ist

Der Kassenbon kostet keine zusätzliche Druckfläche und keine Extrakosten. Wer ein elektronisches Kassensystem einsetzt, muss für jeden Geschäftsvorfall ohnehin einen Beleg erstellen und dem Kunden zur Verfügung stellen. Diese Belegausgabepflicht, kurz Bonpflicht, gilt seit dem 1. Januar 2020. Der Kontaktpunkt zum Kunden besteht also bereits, der QR-Code nutzt nur die freie Fläche darunter.

Das Handy ist an der Kasse meist ohnehin in der Hand. Laut Bitkom zahlt die Mehrheit an der Kasse mit Smartphone oder Smartwatch. Der Weg vom Bezahlen zum Bewerten ist damit kurz.

Auch die Reichweite stimmt. 2025 waren nur rund 3 Prozent der Bevölkerung zwischen 16 und 74 Jahren offline, bei den 65- bis 74-Jährigen rund 10 Prozent. Für einen kleinen Teil Ihrer Kundschaft bleibt der Code trotzdem nutzlos. Ein freundlicher Satz an der Kasse ersetzt ihn dort.

So kommt der QR-Code in die Bonfußzeile Ihres Kassensystems

Den QR-Code bringen Sie über die Bonfußzeile Ihres Kassensystems auf den Beleg. Fast jede Gastro- und Retail-Kasse erlaubt dort einen Fußtext und ein Logo-Bild. Genau dieses Bildfeld nimmt den QR-Code auf. Üblicher Platz ist der Fußbereich unterhalb der Pflichtangaben des Belegs.

  • Bewertungslink Ihres Google-Unternehmensprofils heraussuchen – wie das geht, steht unter Google-Bewertungslink erstellen.
  • Aus dem Link eine QR-Grafik in reinem Schwarz-Weiß erzeugen, ohne Farbverlauf und ohne Graustufen.
  • Grafik im Kassensystem als Bonlogo oder Fußzeilenbild hochladen; viele Kassen verlangen ein monochromes Bitmap.
  • Fußtext daneben setzen: Firmenname und ein neutraler Satz, keine Bedingung und kein Dankeschön.
  • Testbon drucken und mit mindestens zwei verschiedenen Handys scannen.
  • Nach jedem Update des Kassensystems kurz prüfen, ob Bild und Fußtext noch stehen.

Mehr zur Erstellung des Codes selbst finden Sie unter QR-Code für Google-Bewertungen erstellen. Wichtig ist, dass der Code auf Ihr Profil zeigt und nicht auf eine Zwischenseite.

Welche Größe und welcher Kontrast halten den QR-Code auf dem Thermobon scannbar

Ein QR-Code auf Thermopapier braucht harten Kontrast und einen freien Rand. Thermodrucker drucken grob, jedes Modul des Codes besteht nur aus wenigen Punkten. Drucken Sie den Code deshalb rein schwarz auf weiß, ohne Graustufen und ohne Logo in der Mitte. Lassen Sie ringsum eine ruhige Zone frei, sonst findet die Kamera den Code nicht.

Die Bonbreite gibt die Obergrenze für die Größe vor. Wählen Sie den Code so groß, wie die Fußzeile es zulässt. Setzen Sie ihn nicht an die Abrisskante und nicht neben die Perforation.

Thermopapier verblasst durch Wärme, Sonne und Reibung. Der Bon-Code ist für den Moment gedacht, nicht für die Schublade. Ein kurzer Hinweis an der Kasse sorgt dafür, dass direkt gescannt wird.

Eine App braucht dafür niemand. Die Kamera-App des iPhone erkennt QR-Codes ab iOS 11, auf Android-Handys erkennt die Kamera-App den Code ebenfalls automatisch. Der erkannte Link erscheint als Einblendung und wird angetippt.

Funktioniert der Bewertungs-QR-Code auch auf der Rechnung oder im PDF?

Auf einer Papierrechnung und in einer PDF-Rechnung funktioniert der QR-Code genauso wie auf dem Kassenbon. Eine Grenze gibt es bei der E-Rechnung zwischen Unternehmen. Eine XRechnung ist ein reiner XML-Datensatz, also maschinenlesbare Daten ohne sichtbare Bildfläche. ZUGFeRD kombiniert eine lesbare PDF-Datei mit diesem Datensatz, im PDF-Anteil ist Platz für den Code.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen, lesen und speichern können. Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung gilt seitdem nicht mehr als E-Rechnung im Sinne der Neuregelung. Papierrechnungen dürfen zwischen Unternehmen noch bis zum 31. Dezember 2026 versendet werden. Der klassische Kassenbon an Privatkunden fällt nicht unter diese Regeln.

Planen Sie den Bewertungslink deshalb in zwei Formen ein: als Grafik für den Druck und als anklickbaren Link für digitale Belege. Das Bundesfinanzministerium plant, den Papierbon durch eine elektronische Belegbereitstellung abzulösen. In einem digitalen Beleg tippt niemand einen Code ab, dort zählt der Link.

Warum neben dem QR-Code auf dem Bon Klartext stehen muss

Viele Kunden scannen fremde QR-Codes inzwischen nur noch mit Vorsicht. Die Verbraucherzentrale warnt vor „Quishing“, einem Kunstwort aus QR-Code und Phishing. Kriminelle überkleben Codes an Ladesäulen oder Parkautomaten und locken auf gefälschte Seiten. Einem Code sieht man nicht an, wohin er führt.

Die Empfehlung der Verbraucherzentrale lautet: nur scannen, wenn die Echtheit sicher ist und sich das Ziel vorher prüfen lässt. Für Ihren Bon heißt das drei Dinge. Firmenname direkt über den Code. Ziel im Klartext benennen und keinen fremden Kurzlink verwenden.

Ein Satz wie „Bewertung für [Ihr Firmenname] bei Google“ beantwortet die Frage vor dem Scan. Das kostet zwei Zeilen im Bonfuß und nimmt dem Code die Fremdheit.

Bon-Code oder NFC-Karte an der Kasse: was lohnt sich wann?

Der QR-Code auf dem Bon erreicht jeden zahlenden Kunden, die NFC-Karte erreicht den, der noch vor Ihnen steht. Beides schließt sich nicht aus. Der Bon wandert oft in die Jackentasche oder in den Papierkorb. Die Karte bleibt am Tresen liegen und lässt sich aktiv hinhalten.

Eine NFC-Bewertungskarte hat Scheckkartenformat, 85,5 × 54 mm, und trägt einen NFC-Chip vom Typ NTAG213. Der Kunde hält sein Handy an die Karte und landet direkt auf der Bewertungsseite Ihres Google-Profils. Einen QR-Code hat die Karte nicht; für Handys ohne NFC bleibt der Code auf dem Bon. Welche Bewertung geschrieben wird, entscheidet der Kunde selbst.

Welcher Weg in Ihrem Betrieb mehr bringt, hängt vom Ablauf an der Kasse ab. Ein Vergleich steht unter NFC-Karte oder QR-Code, Beispiele aus dem Laden unter Bewertungen im Einzelhandel an der Kasse sammeln. Wenn Sie den Bon-Code um eine Karte für den Tresen ergänzen möchten: die NFC-Bewertungskarte wird vor dem Versand auf Ihr Google-Profil programmiert.

Quellen

Häufige Fragen

Darf ich einen Rabatt oder einen Kaffee als Dankeschön für die Bewertung anbieten?
Nein. Eine Gegenleistung für eine Bewertung ist unzulässig, weil Verbraucher davon ausgehen, dass der Bewertende nichts dafür bekommen hat. Die Wettbewerbszentrale ist gegen die Kopplung eines Gewinnspiels an eine Fünf-Sterne-Bewertung bei Google vorgegangen. Das gilt auch für Gutscheine und kleine Aufmerksamkeiten.
Darf ich den QR-Code nur zufriedenen Kunden zeigen?
Nein. Wer gezielt nur zufriedene Kunden anspricht, verzerrt das Bild und riskiert Ärger. Der Code gehört in die Bonfußzeile und damit auf jeden Beleg. Die Auswahl trifft der Kunde, nicht die Kasse.
Bleibt der QR-Code auf dem Thermobon dauerhaft lesbar?
Nein, Thermopapier verblasst durch Wärme, Sonne und Reibung. Der Code auf dem Bon wirkt vor allem in den ersten Minuten nach dem Kauf. Drucken Sie ihn rein schwarz auf weiß mit freiem Rand und weisen Sie an der Kasse kurz darauf hin.
Brauchen Kunden eine App, um den Code zu scannen?
Nein. Die Kamera-App genügt: Auf dem iPhone erkennt sie QR-Codes ab iOS 11, auf Android-Handys läuft die Erkennung in der Kamera-App ebenfalls automatisch. Der Link erscheint als Einblendung und wird angetippt.
Was mache ich, wenn über den Code eine schlechte Bewertung kommt?
Antworten Sie sachlich und ohne Rechtfertigung. Ehrliche Kritik gehört dazu und lässt sich nicht entfernen, auch nicht bei einem Stern. Anders ist es bei Bewertungen von Personen, die nie Kunde waren, oder bei Verwechslungen mit einem anderen Betrieb. Eine Prüfung solcher Fälle ist bei Trufy kostenlos, abgerechnet wird nur bei Erfolg.

Mehr echte Google-Bewertungen

NFC-Bewertungskarte, fertig programmiert auf Ihr Google-Profil. Ab 10 Karten versandkostenfrei.

Karten ansehen →
Jetzt anrufen

Kostenlose Erstanalyse Ihrer Google-Bewertungen