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Google-Bewertungen kaufen: strafbar oder nur verboten?
Kurz gesagt
Google-Bewertungen zu kaufen ist in Deutschland vor allem ein Wettbewerbsverstoß: Gefälschte Verbraucherbewertungen gelten als unlautere Geschäftspraxis und sind ohne Ausnahme verboten. Wer sie einsetzt, riskiert eine Abmahnung mit Unterlassungsforderung — und sichtbare Folgen am eigenen Google-Profil. Die Frage nach der Strafbarkeit trifft damit nur einen Teil des Risikos. Dieser Text ordnet ein, was Googles Regeln sagen, was einem Betrieb droht und wie Sie stattdessen an echte Bewertungen kommen. Alles hier ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Ist es strafbar, Google-Bewertungen zu kaufen?
Der Kauf von Google-Bewertungen fällt in Deutschland zuerst unter das Wettbewerbsrecht. Gefälschte Verbraucherbewertungen zählen zu den Geschäftspraktiken, die ohne Prüfung im Einzelfall als unlauter gelten. Als gefälscht gilt eine Bewertung, die nicht von dem stammt, der sie scheinbar abgegeben hat. Dazu zählt auch der Unternehmer, der sich als Verbraucher ausgibt und sich selbst lobt.
Die praktische Folge ist selten ein Strafverfahren, sondern eine Abmahnung mit Unterlassungsforderung. Die Wettbewerbszentrale schreitet bei gekauften Bewertungen wegen Irreführung ein und hat Unternehmen zur Unterlassung verpflichtet. Dazu kommen die Folgen bei Google selbst. Ob in Ihrem Fall weitere Vorschriften greifen, klärt nur eine rechtliche Beratung.
Gekaufte Google-Bewertungen sind kein Graubereich. Sie verstoßen gegen Googles Regeln und gegen das Wettbewerbsrecht. Und sie erzeugen genau das Muster, auf das Googles Systeme achten.
Was Googles Regeln über gekaufte Bewertungen sagen
Google untersagt gekaufte Bewertungen ausdrücklich. Bewertungen sollen echte Erfahrungen vor Ort widerspiegeln. Fünf-Sterne-Bewertungen von Personen zu kaufen, die den Betrieb nie besucht haben, ist nach Googles Angaben strikt verboten.
Jede Bewertung durchläuft vor der Veröffentlichung eine automatische Moderation. Auch danach analysieren die Systeme weiter und achten auf Muster. Auffällig sind zum Beispiel Gruppen von Konten, die immer dieselben Profile bewerten. Ebenso ungewöhnlich viele Ein- oder Fünf-Sterne-Bewertungen in kurzer Zeit.
Ein Bewertungskauf erzeugt fast zwangsläufig so ein Muster. Ein Betrieb, der sonst zwei Bewertungen im Monat bekommt, fällt mit zehn neuen Fünf-Sterne-Bewertungen in einer Woche aus dem Rahmen. Das gilt auch dann, wenn die Texte einzeln glaubwürdig klingen.
Was passiert mit dem Google-Profil, wenn gekaufte Bewertungen auffallen?
Google greift bei auffälligen Bewertungen direkt am betroffenen Unternehmensprofil ein. Die Inhalte werden entfernt, neue Bewertungen für dieses Profil werden pausiert, und der Inhaber wird informiert. Für Verbraucher erscheint ein Hinweisbanner, das erklärt, warum Beiträge vorübergehend pausiert sind.
Dazu kommen Warnhinweise für Kunden. Google spielt sie aus, wenn kürzlich verdächtige Fünf-Sterne-Bewertungen entfernt wurden. Nutzer sollen so schnell erkennen, ob ein Betrieb unfaire Bewertungspraktiken einsetzt. Der Versuch, besser dazustehen, macht also öffentlich sichtbar, dass manipuliert wurde.
Bei Richtlinienverstößen entfernt Google Bewertungen, sperrt in manchen Fällen Nutzerkonten oder geht juristisch vor. Gegen Netzwerke, die Fake-Bewertungen verkaufen, hat Google rechtliche Schritte eingeleitet. Das Geld für gekaufte Bewertungen ist damit im schlechtesten Fall doppelt verloren: Die Bewertungen verschwinden, der Schaden am Profil bleibt.
Warum gekaufte Bewertungen den fairen Wettbewerb verzerren
Wer Bewertungen kauft, verschafft sich einen Vorteil auf Kosten der Betriebe, die sich an die Regeln halten. Genau das kritisiert die Wettbewerbszentrale an gekauften Kundenbewertungen. Verbraucher gehen davon aus, dass ein Bewerter kein Entgelt für seine Bewertung erhalten hat. Diese Erwartung wird beim Kauf gezielt ausgenutzt.
Der Hebel ist groß, weil Bewertungen die Kaufentscheidung tragen. Laut einer Bitkom-Befragung schauen sich 54 Prozent der Online-Shopper vor dem Kauf Bewertungen an. Preisvergleichsportale nutzen 47 Prozent.
Für den ehrlichen Betrieb heißt das doppelt Pech. Er verliert Kunden an ein geschöntes Profil und darf selbst nicht nachziehen. Der einzige tragfähige Weg führt über echte Bewertungen von echten Kunden.
Rabatt, Gutschein oder Gewinnspiel für eine Bewertung — geht das?
Nein, für eine Google-Bewertung darf es keine Gegenleistung geben. Rabatt, Gutschein, Gewinnspielteilnahme oder ein Nachlass auf die offene Rechnung sind keine harmlose Zwischenlösung. Es ist derselbe Fehler in klein. Die Wettbewerbszentrale ist gegen solche Aktionen vorgegangen und hat sie unterbinden lassen.
Eine zulässige Variante mit Gegenleistung gibt es für Betriebe nicht. Auch eine Kennzeichnung macht die Aktion nicht zu einem sauberen Weg, denn eine bezahlte Empfehlung bleibt eine bezahlte Empfehlung. Fragen Sie deshalb ohne jeden Anreiz. Und fragen Sie alle Kunden gleichermaßen, nicht nur die, die zufrieden wirken.
Was das im Alltag bedeutet, steht ausführlich unter Darf man für eine Google-Bewertung etwas schenken?
Woran erkennt man gekaufte Bewertungen bei einem Betrieb?
Gekaufte Bewertungen erkennt man selten an einem einzelnen Text, sondern am Muster. Stiftung Warentest hat die Arbeitsweise von Agenturen beobachtet: Rezensenten wurden aufgefordert, ihre Bewertung auf mindestens vier oder fünf Sterne zu korrigieren und negative Anmerkungen zu streichen. Andernfalls wäre die Rezension gestoppt worden. Teils wurden Produkte nur nach Fotos bewertet.
- Gehäufte Lobeshymnen, die stark von den übrigen Bewertungen abweichen
- Texte ohne konkreten Bezug zum Besuch, zur Leistung oder zum Ablauf vor Ort
- Konten, die auffällig oft dieselben Betriebe bewerten
- Durchweg Höchstnoten ohne jede Einschränkung, in kurzer Zeit abgegeben
Das Problem ist nicht auf Einzelfälle beschränkt. In einer Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbands ließen fast zwei Drittel der untersuchten Shops, Marktplätze, Buchungswebsites, Suchmaschinen und Preisvergleiche Zweifel an der Zuverlässigkeit ihrer Bewertungen aufkommen. Mehr Anhaltspunkte finden Sie unter Fake-Bewertungen erkennen.
Wie Sie ohne Kauf an echte Google-Bewertungen kommen
Echte Bewertungen sammeln Sie am besten dort, wo der Kunde noch vor Ort ist. Sprechen Sie ihn direkt an, ohne Gegenleistung, bei allen Kunden gleich. Entscheidend ist danach der Weg: Je kürzer die Strecke bis zur Bewertungsseite, desto mehr Kunden kommen dort an.
Bei E-Mail wird es heikel. Die Bitte um eine Kundenbewertung ist rechtlich Werbung. Die Wettbewerbszentrale hat Bewertungsaufforderungen per E-Mail ohne vorherige Einwilligung beanstandet. Wer diesen Kanal nutzen will, braucht eine gesonderte Einwilligung des Kunden.
Vor Ort ist es einfacher. Eine NFC-Karte im Scheckkartenformat liegt an der Kasse oder auf dem Tresen. Der Gast hält sein Handy an die Karte und landet direkt auf der Bewertungsseite Ihres Betriebs. NFC lesen heute fast alle Smartphones.
Welche Bewertung der Gast schreibt, entscheidet er selbst — die Karte fordert nicht zu Lob auf. Weitere Wege zeigt die Seite Google-Bewertungen sammeln. Wenn Sie den Weg zur Bewertungsseite kurz halten wollen: Die Google-Bewertungskarte mit NFC wird vor dem Versand auf Ihr Google-Profil programmiert.
- Wettbewerbszentrale: „Gekaufte“ Kundenbewertungen – Kritik an Wettbewerbsverzerrungen
- Wettbewerbszentrale: UWG-Novelle 2022, Teil II – Kundenbewertungen und Blacklist
- Wettbewerbszentrale beanstandet unerlaubte Bewertungsaufforderungen
- Wettbewerbszentrale: Gewinnspiel gegen Bewertung – rechtswidrige Werbung unterbunden
- Google: New ways we’re protecting businesses on Maps
- Google: How local reviews on Google Maps work
- Bitkom: Online-Bewertungen sind wichtigste Informationsquelle
- Stiftung Warentest: Mit diesen Methoden arbeiten die Fake-Rezensenten
- vzbv: Der Kampf um Bewertungen im Netz (Analyse, PDF)
- IHK Köln: Durchschnittliche Sternebewertung als Marketinginstrument
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