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Google-Bewertungen auf der eigenen Website einbinden
Kurz gesagt
Google-Bewertungen binden Sie auf drei Wegen in die eigene Website ein: über die Places API der Google-Maps-Plattform, über den fertigen Anzeige-Baustein Places UI Kit oder als schlichten Link zum eigenen Profil. Jeder Weg bringt Auflagen mit — die Quelle muss sichtbar bleiben, die abgerufenen Inhalte dürfen nicht dauerhaft gespeichert werden, und eingebettete Fremdinhalte berühren den Datenschutz. Sterne im Google-Suchergebnis entstehen durch die Einbindung nicht. Diese Seite zeigt die technischen Möglichkeiten, die Pflichten beim Anzeigen und das, was Besucher an Bewertungen auf einer Website überzeugt.
Welche Wege gibt es, Google-Bewertungen auf der eigenen Website anzuzeigen?
Für Google-Bewertungen auf der eigenen Website stehen vier technische Wege und eine einfache Alternative bereit. Welcher passt, hängt davon ab, wie viel Sie selbst bauen wollen und wie stark das Ergebnis zu Ihrem Design passen soll.
- Places API (Schnittstelle der Google-Maps-Plattform): liefert zu einem Unternehmensprofil die Durchschnittsbewertung, die Anzahl der Bewertungen und einzelne Rezensionen. Die Darstellung bauen Sie selbst.
- Maps JavaScript API mit Place Reviews: greift im Browser auf Bewertungen und Sterneschnitt aus der Places-Datenbank zu und zeigt sie auf Ihrer Seite.
- Places UI Kit: ein fertiger Anzeige-Baustein von Google. Er stellt unter anderem Öffnungszeiten, Telefonnummer und Rezensionen im Google-Design dar, Layout und Optik lassen sich anpassen.
- Business Profile APIs: lesen die Rezensionen zum eigenen, bestätigten Unternehmensprofil aus.
- Verlinkung statt Einbettung: ein Button zum eigenen Google-Profil. Kein Datenabruf, kein Widget, kein Wartungsaufwand.
Rezensionen lassen sich beim Abruf nach Relevanz oder nach Aktualität sortieren. Die Schnittstellen geben nur eine begrenzte Auswahl der Bewertungen zurück, nicht das komplette Profil. Wer alle Bewertungen zeigen will, führt Besucher besser direkt zum Profil.
Was verlangt Google, wenn Sie Bewertungen aus dem Profil auf der Website zeigen?
Abgerufene Google-Bewertungen dürfen Sie nicht dauerhaft speichern. Die Richtlinie der Places API untersagt das Vorabrufen, Zwischenspeichern und dauerhafte Speichern der Inhalte, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Ausgenommen ist die Place ID, die feste Kennung Ihres Profils. Sie darf unbegrenzt gespeichert werden.
Zur Anzeige gehört außerdem die Quellenangabe, im Fachwort Attribution. Wer Places-Daten ohne eine Google-Karte anzeigt, muss das Google-Logo nach den Stilvorgaben einbinden. Die Angaben zu Rezensionen samt Autorenangabe und Links müssen mit abgerufen und angezeigt werden. Verändern, verdecken oder unkenntlich machen ist nicht erlaubt.
Praktische Folge für den Alltag: Bewertungen als Text in die Seite zu kopieren, ist kein sauberer Weg. Der Inhalt veraltet, die Quellenangabe fehlt, und die Speicherregel spricht dagegen. Ein Screenshot der Sterne hat dasselbe Problem.
Bringen eingebundene Google-Bewertungen Sterne in den Google-Suchergebnissen?
Nein. Bewertungen über das eigene Unternehmen auf der eigenen Website gelten bei Google als „self-serving“, also als eigennützig. Googles Dokumentation zu strukturierten Daten — das ist Markup, mit dem Sie Inhalte maschinenlesbar beschreiben — nennt dabei ausdrücklich auch eingebettete Widgets von Drittanbietern, etwa für Google-Business-Rezensionen oder Facebook-Bewertungen.
Seiten, auf denen die bewertete Firma die Bewertungen über sich selbst kontrolliert, sind mit LocalBusiness- oder Organization-Markup nicht für das Sterne-Rich-Result geeignet. Google hat diese Einschränkung 2019 im Search-Central-Blog angekündigt. Wer Ihnen Sterne im Suchergebnis durch ein Bewertungs-Widget verspricht, verspricht etwas, das Google so nicht vorsieht.
Die Einbindung wirkt auf der Seite, nicht im Suchergebnis. Sie hilft dem Besucher, der schon da ist, sich zu entscheiden. Sichtbarkeit in der Suche entsteht über das Google-Profil selbst, nicht über das Widget auf Ihrer Website.
Datenschutz: Worauf müssen Sie beim Einbinden von Bewertungs-Widgets achten?
Ein direkt geladenes Fremd-Widget überträgt beim Seitenaufruf Daten an den Anbieter, bevor der Besucher etwas anklickt. Die IHKs nennen eingebettete externe Dienste datenschutzrechtlich problematisch und verweisen auf die Zwei-Klick-Lösung: Der erste Klick aktiviert den Inhalt, erst der zweite nutzt ihn. Bei Google Maps gehen unter anderem IP-Adressen an Google. Eine reine Verlinkung ist zulässig, gehört aber in die Datenschutzhinweise.
Für Cookies und Zugriffe auf das Endgerät gilt: Technisch notwendige brauchen keine Einwilligung, Werbe- und Trackingzwecke immer. Vorangekreuzte Kästchen machen eine Einwilligung unwirksam. Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen, und Daten dürfen nicht schon beim Seitenaufruf fließen.
Eine datensparsame Variante ist der Abruf der Bewertungen auf dem eigenen Server mit eigener Darstellung. Dann lädt der Browser des Besuchers nichts von Google. Gegenspieler ist die Speicherregel der Places-Richtlinie aus dem Abschnitt oben. Beides gegeneinander abzuwägen, ist Aufgabe der Umsetzung — kein Schlupfloch.
Das ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Lassen Sie die konkrete Einbindung von der Person prüfen, die Ihre Datenschutzerklärung betreut.
Was überzeugt Besucher an eingebundenen Google-Bewertungen?
Überzeugend sind Google-Bewertungen auf einer Website dann, wenn der Besucher sie nachprüfen kann. Laut Bitkom sind Kundenbewertungen die wichtigste Informationsquelle vor dem Kauf — noch vor Preisvergleichsseiten und dem Gespräch mit Freunden. Genau deshalb schauen Besucher genauer hin, wenn die Darstellung zu glatt wirkt.
- Name des Verfassers und Datum der Bewertung, nicht nur ein Sternebalken.
- Die Gesamtzahl der Bewertungen und der Zeitraum, aus dem sie stammen.
- Eine ungefilterte Mischung statt einer Wand aus reinen Fünf-Sterne-Texten.
- Sichtbare, sachliche Antworten des Betriebs auf Kritik.
- Ein Link zum Original-Profil bei Google — den verlangt die Quellenangabe ohnehin.
- Ein kurzer Satz, woher die Bewertungen stammen und ob ihre Echtheit geprüft wird.
Der vzbv kritisiert, dass viele Anbieter nicht ausreichend darüber informieren, ob Bewertungen von echten Kunden stammen. Wer diese Angabe macht, gewinnt. Finger weg von Gegenleistungen für Bewertungen: Die Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung mit solchen Bewertungen als irreführend, wenn das nicht klar erkennbar ist. Wie Sie unfaire Muster erkennen, steht unter unfaire und auffällige Bewertungen.
Ohne genug aktuelle Bewertungen im Profil bringt die Einbindung wenig
Ein Bewertungs-Widget auf der Website zeigt nur das, was im Google-Profil steht. Sind dort neun Bewertungen aus dem vorletzten Jahr hinterlegt, macht die Einbindung genau das sichtbar. Die Arbeit beginnt deshalb beim Profil, nicht beim Code.
Am schnellsten wächst die Zahl der Bewertungen dort, wo der Kunde ohnehin steht: an der Kasse, am Empfang, am Tisch. Ein kurzer Weg zur Bewertungsseite hilft mehr als jede Erinnerungs-E-Mail. Grundlagen dazu finden Sie unter Google-Bewertungen sammeln und Bewertungslink erstellen.
Für den Weg vom Tresen zur Bewertungsseite gibt es Karten mit NFC-Chip: Der Gast hält sein Handy an die Karte und landet direkt auf der Bewertungsseite des Betriebs. Wie Link, QR-Code und NFC zusammenspielen, erklärt Bewertungslink, QR-Code und NFC-Karte. Wenn Sie den Weg für Ihre Kunden kurz halten möchten, finden Sie die Details zur NFC-Bewertungskarte bei uns.
- Google for Developers: Place Details (Places API New)
- Google for Developers: Place Reviews (Maps JavaScript API)
- Google for Developers: Place Details Elements (Places UI Kit)
- Google for Developers: Quellenangaben und Regeln der Places API
- Google for Developers: Review Snippet (strukturierte Daten)
- Google Search Central Blog: Making Review Rich Results more helpful (2019)
- Bitkom: Online-Bewertungen sind wichtigste Informationsquelle
- IHK Regensburg: Anforderungen an Websites nach der DS-GVO
- IHK Köln: Regeln für Cookies im Internet
- IHK Südlicher Oberrhein: Rechtssicherer Internetauftritt
- Verbraucherzentrale: Manipulative Cookie-Banner erkennen
- vzbv: Mangelnde Transparenz bei Online-Bewertungen
- Wettbewerbszentrale: „Gekaufte“ Kundenbewertungen
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