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Bewertungen sammeln 01.10.2026 • 8 Min. Lesezeit

Von Trufy • Mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft

Google-Bewertungen als Versicherungsmakler und Finanzberater sammeln

Kurz gesagt

Versicherungsmakler und Finanzberater sammeln Google-Bewertungen am zuverlässigsten im persönlichen Termin: direkt nach dem Beratungsgespräch, der Policenübergabe oder dem Jahrescheck. Erlaubt ist die Bitte an alle Kunden, ohne Gegenleistung und ohne Vorauswahl; eine Bewertungsbitte per E-Mail setzt eine Einwilligung voraus. Diese Seite zeigt, wann Sie fragen, welcher Weg im Maklerbüro trägt und was bei sensiblen Themen wie Berufsunfähigkeit oder Krankheit gilt.

Dürfen Versicherungsmakler ihre Kunden um eine Google-Bewertung bitten?

Ja, Versicherungsmakler und Finanzberater dürfen ihre Kunden um eine Google-Bewertung bitten. Entscheidend ist, wie gefragt wird. Die Bitte geht an alle Kunden, nicht nur an die, von denen Sie Lob erwarten. Und sie bleibt ohne Gegenleistung.

Die Wettbewerbszentrale weist darauf hin, dass Verbraucher erwarten, dass Bewerter kein Entgelt erhalten haben. Gutscheine, Rabatte oder Gewinnspiele beeinflussen den Inhalt einer Bewertung. Sie kommt dann nicht mehr frei und unabhängig zustande. In einem Fall wurde ein Gewinnspiel als Gegenleistung für eine Bewertung als rechtswidrige Werbung unterbunden. Mehr dazu steht unter Darf man für eine Google-Bewertung etwas schenken?

Auch das europäische Verbraucherrecht zieht eine klare Linie: Unternehmen dürfen keine gefälschten Bewertungen einstellen oder in Auftrag geben, Bewertungen nicht verändern und nicht nur die positiven veröffentlichen. Wer sich die zufriedenen Kunden herauspickt, bewegt sich genau dort.

Drei Regeln tragen das ganze Sammeln: alle Kunden fragen, nichts dafür versprechen, bei E-Mail eine Einwilligung haben. Diese Seite ordnet die Lage allgemein ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Google-Bewertungen entscheiden mit, wen ein Versicherungskunde anruft

Die Suche nach einem Versicherungsmakler beginnt fast immer im Netz. Vor einem Versicherungsabschluss informieren sich laut einer Bitkom-Befragung 92 Prozent der 16- bis 29-Jährigen und 95 Prozent der 30- bis 49-Jährigen online. Unter den Quellen abseits des Internets steht die Beratung durch Vertreter und Makler mit 71 Prozent vorn, danach folgen Freunde und Bekannte mit 49 Prozent.

Vertrauen ist für Finanzberater die harte Währung. In einer repräsentativen Bitkom-Befragung unter 1.004 Personen ab 18 Jahren bringen 41 Prozent Versicherungsmaklern Vertrauen entgegen und 41 Prozent Versicherungsberatern. Online-Verbraucherportale liegen mit 39 Prozent auf ähnlichem Niveau. 39 Prozent der Befragten informieren sich gern online, schließen aber lieber persönlich beim Vermittler ab.

Für Ihr Büro heißt das: Die Recherche läuft digital, der Abschluss im Gespräch. Ihr Google-Profil ist die Station dazwischen. Echte Kundenstimmen von Menschen aus der Region wiegen dort schwerer als jede Selbstbeschreibung auf der eigenen Website.

Wann im Beratungsablauf fragen Makler am besten nach der Bewertung?

Der passende Moment für die Bitte um eine Google-Bewertung ist das Ende eines Termins, in dem Sie sichtbar etwas geliefert haben. Dann ist der Nutzen für den Kunden frisch. Eine Bitte Wochen später wirkt beliebig und bleibt meist unbeantwortet.

  • Nach der Erstberatung mit Marktvergleich, wenn der Kunde zum ersten Mal Ordnung in seinen Verträgen sieht
  • Bei der Policenübergabe, persönlich im Büro oder beim Termin zu Hause
  • Nach dem jährlichen Check, wenn Sie eine Lücke geschlossen oder einen Beitrag gesenkt haben
  • Nach einer abgeschlossenen Schadenregulierung, sobald das Geld geflossen ist
  • Am Messestand oder nach einem Vortrag, wenn ein Gespräch länger gedauert hat

Nicht fragen sollten Sie mitten in einer laufenden Schadenverhandlung. Der Kunde sitzt dann in einer offenen Sache und empfindet die Bitte schnell als Druck. Warten Sie, bis der Fall erledigt ist. Wie beratende Berufe das lösen, zeigt auch die Seite zu Google-Bewertungen für Steuerberater.

NFC-Bewertungskarte oder Bitte per E-Mail: was im Maklerbüro besser trägt

Im Maklerbüro stehen zwei Wege nebeneinander: die NFC-Bewertungskarte im Termin und die Bitte per E-Mail danach. Der Unterschied liegt beim Zeitpunkt und bei der Einwilligung.

KriteriumNFC-BewertungskarteBitte per E-Mail
Zeitpunkt der BitteIm Termin, solange der Kunde noch bei Ihnen am Tisch sitztErst später, wenn der Kunde seinen Posteingang öffnet
EinwilligungDer Kunde tippt die Karte selbst an, Sie versenden keine NachrichtWerbliche E-Mails an Kunden setzen grundsätzlich eine Einwilligung voraus
Termin beim Kunden zu HauseKarte liegt neben den Unterlagen auf dem KüchentischErreicht den Kunden ortsunabhängig, aber ohne den Moment des Gesprächs
Aufwand je KundeKarte hinhalten, keine Adresse nötig, keine Liste pflegenAdressen pflegen, Text abstimmen, Versand dokumentieren
Grenze des WegsHandys ganz ohne NFC lesen die Karte nichtMail landet im Spam oder bleibt ungelesen liegen

Die Wettbewerbszentrale ist gegen eine Kundenzufriedenheitsbefragung vorgegangen, die ohne Einwilligung per E-Mail mit der Rechnung verschickt wurde. Für Makler heißt das: Hängen Sie die Bewertungsbitte nicht ungeprüft an die Policen- oder Rechnungsmail. Die Verbraucherzentrale beschreibt den Grundsatz der ausdrücklichen Einwilligung bei E-Mail-Werbung; in einer laufenden Kundenbeziehung gibt es eine enge Ausnahme für Direktwerbung zu ähnlichen Produkten, verbunden mit einem Hinweis auf das Widerspruchsrecht.

Wie die NFC-Bewertungskarte im Maklerbüro und beim Kundentermin funktioniert

Die NFC-Bewertungskarte hat Scheckkartenformat, 85,5 × 54 mm, und trägt einen NFC-Chip vom Typ NTAG213. NFC ist Nahfunk über wenige Zentimeter, dieselbe Technik wie beim kontaktlosen Bezahlen. Die Karte wird vor dem Versand auf Ihr Google-Profil programmiert. Der Kunde hält sein Handy an die Karte und landet auf Ihrer Bewertungsseite.

Eine App braucht der Kunde nicht. Android-Smartphones lesen das Tag, wenn NFC in den Einstellungen eingeschaltet und der Bildschirm entsperrt ist. iPhones ab dem iPhone XS lesen die Karte durch bloßes Anhalten, der Bildschirm muss dafür an sein. Beim iPhone 7 bis X führt der Weg über den NFC-Reader im Kontrollzentrum. Details dazu stehen unter NFC-Karte mit iPhone und Android.

Die Geste ist Ihren Kunden vertraut. Laut Bitkom haben zwei Drittel der Deutschen in den vergangenen zwölf Monaten mit Smartphone oder Smartwatch kontaktlos bezahlt, bei den 16- bis 29-Jährigen sind es 81 Prozent. Wer ein Tastenhandy oder ein sehr altes Gerät nutzt, kann die Karte nicht lesen. Diesem Kunden schicken Sie den Bewertungslink einfach auf anderem Weg.

Preise bei Trufy: 1 bis 10 Karten kosten 9,90 € je Karte, ab 11 Karten 8,90 €, ab 21 Karten 7,90 €, ab 50 Karten 6,90 €. Ab 10 Karten ist der Versand kostenfrei, darunter kostet er 6,19 €. Für ein Maklerbüro reichen oft wenige Karten: eine auf dem Besprechungstisch, je eine in der Tasche der Berater für Außentermine.

Berufsunfähigkeit, Krankheit, Geld: Wie viel muss in der Bewertung eines Maklerkunden stehen?

Eine Google-Bewertung ist öffentlich und steht meist unter einem Klarnamen. Versicherungskunden sprechen bei Ihnen über Krankheiten, Einkommen, Scheidung oder Berufsunfähigkeit. Viele wollen genau das nicht im Netz stehen haben. Sagen Sie deshalb offen, dass eine kurze, allgemeine Rückmeldung völlig reicht.

Einen Text vorgeben sollten Sie nicht. Die Bewertung muss die Sicht des Kunden sein, nicht Ihre. Ein Satz wie „Schreiben Sie gern in zwei Sätzen, wie Sie das Gespräch empfunden haben“ genügt als Rahmen. Was der Kunde dann schreibt, entscheidet er selbst.

In Ihrer öffentlichen Antwort gilt dieselbe Zurückhaltung, und zwar strenger. Nennen Sie keine Vertragsdaten, keine Gesellschaft, keine Diagnose und keinen Schadenfall. Bedanken Sie sich knapp und bieten Sie für Details das persönliche Gespräch an. Bei Kritik antworten Sie sachlich, ohne Rechtfertigung und ohne Einzelheiten aus der Akte.

Was Sammeln nicht löst: unzulässige Bewertungen im Profil eines Maklers

Neue Bewertungen verschieben den Schnitt, sie entfernen aber keinen einzelnen Eintrag. Manche Bewertungen im Maklerprofil gehören dort von vornherein nicht hin. Typisch sind Einträge von Personen, die nie Kunde waren, Verwechslungen mit einem Büro gleichen Namens in einer anderen Stadt und Stimmen aus dem Umfeld von Mitbewerbern. Gefälschte Bewertungen sind kein Randthema: Google hat nach eigenen Angaben 2024 über 240 Millionen richtlinienwidrige Bewertungen blockiert oder entfernt.

Ehrliche, sachliche Kritik lässt sich nicht entfernen, auch nicht bei einem Stern. Bei auffälligen Einträgen prüft Trufy Ihr Profil kostenlos. Abgerechnet werden 10 € je tatsächlich entfernter Bewertung, nur bei Erfolg und ohne Grundgebühr. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet Google; eine Garantie gibt es nicht.

Für den Alltag im Maklerbüro bleibt der einfachste Hebel die Karte auf dem Besprechungstisch: Die NFC-Bewertungskarte ist auf Ihr Google-Profil programmiert, bevor sie bei Ihnen ankommt.

Quellen

Häufige Fragen

Darf ich als Versicherungsmakler einen Gutschein für eine Google-Bewertung verschenken?
Nein. Verbraucher erwarten, dass Bewerter kein Entgelt erhalten haben; Gutscheine, Rabatte oder Gewinnspiele beeinflussen den Inhalt einer Bewertung. Die Wettbewerbszentrale ist gegen solche Anreize wegen Irreführung eingeschritten. Bitten Sie ohne Gegenleistung, dann ist die Bewertung belastbar.
Darf ich die Bewertungsbitte an die Policen- oder Rechnungsmail hängen?
Nur mit Einwilligung des Kunden. Die Wettbewerbszentrale hat eine Kundenzufriedenheitsbefragung beanstandet, die ohne Einwilligung per E-Mail mit der Rechnung verschickt wurde. Im Termin gefragt, entfällt diese Hürde, weil Sie keine Nachricht versenden.
Darf ich gezielt nur die zufriedenen Kunden ansprechen?
Nein. Nach europäischem Verbraucherrecht dürfen Unternehmen Bewertungen nicht so steuern, dass nur positive Stimmen sichtbar werden. Fragen Sie alle Kunden auf demselben Weg. Ein Profil mit gemischten, echten Stimmen wirkt zudem glaubwürdiger als eine reine Lobwand.
Funktioniert die NFC-Bewertungskarte auf jedem Handy?
Fast alle Smartphones der letzten Jahre haben NFC. iPhones ab dem iPhone XS lesen die Karte durch bloßes Anhalten, iPhone 7 bis X über den NFC-Reader im Kontrollzentrum. Bei Android muss NFC in den Einstellungen eingeschaltet sein. Tastenhandys und sehr alte Geräte lesen die Karte nicht.
Muss mein Kunde eine App installieren, um die Karte zu nutzen?
Nein. Der Chip trägt den Bewertungslink; das Handy liest ihn und öffnet die Seite im Browser. Weder Sie noch der Kunde brauchen dafür eine zusätzliche App oder ein Konto bei einem Dienst.
Was mache ich, wenn ein Kunde bei einem sensiblen Thema nicht öffentlich sichtbar sein will?
Akzeptieren Sie das ohne Nachfassen. Bieten Sie an, dass eine kurze allgemeine Rückmeldung zur Beratung reicht, ohne Details zu Krankheit, Einkommen oder Schadenfall. Viele Kunden schreiben dann doch, nur eben knapp.

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