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Google-Bewertungen als Steuerberater sammeln, ohne Mandanten zu verschrecken
Kurz gesagt
Steuerkanzleien sammeln Google-Bewertungen am verlässlichsten mit einer persönlichen Bitte am Ende des Termins — ohne Gegenleistung und an alle Mandanten gerichtet. Eine NFC-Bewertungskarte auf dem Besprechungstisch nimmt der Bitte die Schwere: Der Mandant hält sein Handy an die Karte und ist direkt auf der Bewertungsseite der Kanzlei. Unaufgeforderte Bewertungs-E-Mails und Geschenke für Bewertungen sind dagegen heikel, die Wettbewerbszentrale hat beides beanstandet. Dieser Text zeigt, was beim Sammeln erlaubt ist und wie die Frage im Kanzleialltag ohne Druck gelingt.
Darf eine Steuerkanzlei ihre Mandanten um eine Google-Bewertung bitten?
Ja, eine Steuerkanzlei darf ihre Mandanten um eine Google-Bewertung bitten. Entscheidend ist das Wie. Die Bitte muss ohne Gegenleistung auskommen. Und sie gehört an alle Mandanten gerichtet, nicht nur an die, von denen Sie Lob erwarten.
Am wenigsten aufdringlich wirkt die Frage im Termin selbst. Nach der Jahresabschlussbesprechung oder der Übergabe der Steuererklärung ist der Nutzen für den Mandanten noch frisch. Ein Satz reicht: „Über eine kurze Rückmeldung bei Google freuen wir uns — egal, wie sie ausfällt.“ Diese Formulierung lässt dem Mandanten die Wahl und setzt ihn nicht unter Druck.
Ein Nachfassen ist möglich, aber sparsam. Wer denselben Mandanten bei jedem Kontakt anspricht, riskiert Genervtheit statt Sterne. Was dabei sinnvoll ist, steht unter Wie oft darf man denselben Kunden um eine Google-Bewertung bitten?
Bewertungsbitte per E-Mail: Warum die Honorarrechnung der Kanzlei der falsche Ort ist
Eine Bewertungsaufforderung per E-Mail setzt die vorherige Einwilligung des Empfängers voraus. Die Wettbewerbszentrale hat unerlaubte Bewertungsaufforderungen per E-Mail beanstandet. Auch eine Kundenzufriedenheitsbefragung, die einer Rechnung per E-Mail beigefügt war, war nach ihrer Bewertung ohne Einwilligung unzulässig. Genau das ist in Kanzleien der beliebteste Weg: die Bitte unter der Honorarrechnung.
Der Weg über das Gespräch ist unkomplizierter. Eine Bewertungskarte am Empfang oder auf dem Besprechungstisch spricht niemanden ungefragt an. Der Mandant entscheidet selbst, ob er sie in die Hand nimmt.
Wer Bewertungsbitten trotzdem digital versenden will, klärt die Einwilligung vorher sauber. Das ist keine Rechtsberatung, sondern ein Anlass, die eigene Mandantenkommunikation zu prüfen.
Honorarnachlass, Gutschein oder Gewinnspiel für eine Bewertung: für Kanzleien tabu
Eine Gegenleistung für eine Google-Bewertung sollte in keiner Steuerkanzlei angeboten werden. Die Wettbewerbszentrale registrierte im Jahr 2023 allein 72 Fälle zu „gekauften“ Kundenbewertungen und sieht darin eine Irreführung, wenn damit geworben wird. Ein Gewinnspiel, an dem nur teilnahm, wer eine Bewertung abgab, wurde als rechtswidrige Werbung unterbunden. Auf eine Kanzlei übertragen heißt das: kein Rabatt auf das Honorar, kein Gutschein, keine Verlosung.
Bewertungen, die durch einen Anreiz entstanden sind, müssen nach Hinweis der IHK Chemnitz kenntlich gemacht werden. Eine Kanzlei, die damit wirbt, ohne das offenzulegen, handelt angreifbar. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Die Kernregel beim Sammeln: bitten ja, belohnen nein. Wer Bewertungen kauft oder bezahlt, riskiert eine Abmahnung und verliert das Vertrauen, das die Sterne erst wertvoll macht. Mehr dazu unter Darf man für eine Google-Bewertung etwas schenken?
Verschwiegenheitspflicht: Wie Sie um Bewertungen bitten, ohne das Mandat offenzulegen
Die Bitte um eine Bewertung berührt die Verschwiegenheit der Kanzlei nicht, solange die Kanzlei selbst nichts über das Mandat preisgibt. Der Mandant entscheidet allein, ob er sich öffentlich äußert und was er schreibt. Heikel wird es erst bei der öffentlichen Antwort der Kanzlei.
Antworten Sie deshalb knapp und ohne jede Einzelheit. Nennen Sie keine Fälle, keine Fristen, keine Beträge und bestätigen Sie kein Mandatsverhältnis. Ein allgemeiner Dank oder das Angebot eines persönlichen Gesprächs genügt. Diese Einordnung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung; im Zweifel klären Sie berufsrechtliche Fragen mit Ihrer Kammer.
Manche Mandanten wollen anonym bleiben. Das ist ihr gutes Recht und kein Grund, die Bitte zurückzunehmen. Sagen Sie ruhig dazu, dass ein Vorname oder ein Kürzel im Google-Profil ausreicht.
Wie die NFC-Bewertungskarte im Kanzleigespräch funktioniert
Die NFC-Bewertungskarte hat Scheckkartenformat (85,5 × 54 mm) und trägt einen Chip, der vor dem Versand auf das Google-Profil Ihrer Kanzlei programmiert wird. Der Mandant hält sein Handy an die Karte und landet direkt auf der Bewertungsseite. Niemand muss einen Link abtippen oder nach der Kanzlei suchen. NFC lesen heute fast alle Smartphones.
Technisch steckt dahinter ein NDEF-Tag, also ein Chip mit einem gespeicherten Adress-Eintrag. Android liest solche Tags, wenn NFC in den Einstellungen aktiv und das Display entsperrt ist. Ab dem iPhone XS funktioniert die Hintergrunderkennung mit NDEF-Tags, die eine Web-Adresse enthalten; das Gerät muss seit dem Einschalten einmal entsperrt worden sein. Bei aktiver Kamera, offenem Wallet oder im Flugmodus scannt das iPhone nicht.
- Auf dem Besprechungstisch, sichtbar während der Abschlussbesprechung
- Am Empfang neben den Visitenkarten
- In der Mappe, die der Mandant mit Unterlagen mitbekommt
- Am Arbeitsplatz der Mitarbeitenden, die Unterlagen übergeben
Sterne auf der Kanzlei-Website: Was Sie dazu offenlegen müssen
Wer auf der Kanzlei-Website mit Sternen wirbt, muss offenlegen, ob geprüft wird, dass die Bewertungen von echten Mandanten stammen. Dazu gehört auch die Angabe, ob alle Bewertungen veröffentlicht werden — gute wie schlechte. Diese Informationspflichten gelten laut IHK Region Stuttgart seit Mai 2022.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat das zwischen April und Juli 2025 überprüft. Von 462 geprüften Websites wurden 122 Anbieter abgemahnt, weil sie ihr Prüfverfahren nicht transparent machten. Rund jedes vierte Unternehmen informierte also nicht klar genug.
Ein zweiter Stolperstein betrifft Kanzleien mit Profilen auf mehreren Portalen. Bewertungen aus verschiedenen Kanälen dürfen nicht einfach zu einer Gesamtzahl addiert werden. Wie Sie Google-Sterne sauber auf der eigenen Seite zeigen, steht unter Google-Bewertungen auf der eigenen Website einbinden.
Warum Google-Bewertungen für Steuerberatung und Beratungskanzleien zählen
Mandanten prüfen eine Steuerkanzlei online, bevor sie zum Telefon greifen. Laut Bitkom sind Online-Bewertungen für Verbraucher die wichtigste Informationsquelle vor einer Entscheidung. In Finanzfragen nutzen Verbraucher Online-Portale gezielt zur Orientierung. Und Anbieter ganz ohne Bewertungen genießen bei einem relevanten Teil der Nutzer weniger Vertrauen.
Der Markt ist zugleich dicht besetzt. Im Branchenbericht des Statistischen Bundesamts zu Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung stieg die Zahl der rechtlichen Einheiten um 2,2 Prozent, die Zahl der Beschäftigten um 2,7 Prozent. Wer in der lokalen Suche neben mehreren Kanzleien steht, wird über Sterne und Zahl der Bewertungen verglichen. Was ein leeres Profil bewirkt, lesen Sie unter Keine Bewertungen: Wirkt ein Unternehmen dadurch unseriös?
Wenn Sie das Sammeln mit etwas Greifbarem am Besprechungstisch starten möchten, finden Sie die NFC-Google-Bewertungskarte mit Mengenstaffel im Shop.
- Wettbewerbszentrale: Unerlaubte Bewertungsaufforderungen beanstandet
- Wettbewerbszentrale: Kundenzufriedenheitsbefragung in einer Rechnung per E-Mail
- Wettbewerbszentrale: Gewinnspiel gegen Bewertung unterbunden
- Wettbewerbszentrale: „Gekaufte“ Kundenbewertungen
- IHK Chemnitz: Gekaufte Kundenbewertungen müssen kenntlich gemacht werden
- IHK Chemnitz: Zusammenfassung von Bewertungen nicht erlaubt
- IHK Region Stuttgart: Wettbewerbsrecht – was hat sich geändert?
- vzbv: Online-Bewertungen – Null Sterne beim Marktcheck
- Bitkom: Online-Bewertungen sind wichtigste Informationsquelle
- Bitkom: Verbraucher vertrauen in Finanzfragen auf Online-Portale
- Bitkom: Drei Viertel der Online-Shopper lesen Produktbewertungen
- Statistisches Bundesamt: Branchenbericht Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung (PDF)
- Android Developers: NFC basics
- Apple Developer: Adding Support for Background Tag Reading
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