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Google-Unternehmensprofil verifizieren und Bewertungen bekommen
Kurz gesagt
Bestätigen Sie Ihr Google-Unternehmensprofil, bevor Sie anfangen, Bewertungen zu sammeln. Erst mit der Bestätigung erkennt Google Sie als Inhaber an, und erst dann können Sie das Profil verwalten und auf Bewertungen antworten. Das Profil selbst kostet nichts. Ohne Bestätigung laufen Karte, QR-Code und jede Sammelaktion auf einen Eintrag, den Sie nicht steuern können. Diese Seite zeigt, was vor der ersten gesammelten Bewertung stehen muss — und was beim Sammeln erlaubt ist.
Warum muss das Google-Unternehmensprofil bestätigt sein, bevor Sie Bewertungen sammeln?
Die Bestätigung weist gegenüber Google nach, dass Sie der rechtmäßige Inhaber des Eintrags sind. Nur bestätigte Inhaber und die von ihnen berechtigten Administratoren sollen ein Google-Unternehmensprofil bearbeiten. Ohne diesen Zugang haben Sie keine Kontrolle über Name, Adresse und Öffnungszeiten. Genau diese Angaben entscheiden aber, ob ein Kunde Ihren Betrieb findet.
Auf eine Bewertung antworten können Sie nur angemeldet in Ihrem Unternehmensprofilkonto. Ihre Antwort erscheint dann in der Google-Suche und in Google Maps als „Antwort des Inhabers“. Wer sein Profil nicht bestätigt hat, liest Bewertungen nur mit und schweigt öffentlich.
Erst bestätigen, dann sammeln. Eine Bewertungskarte führt Gäste auf Ihr Google-Profil. Stimmen dort Name, Adresse oder Öffnungszeiten nicht, zahlt jede gesammelte Bewertung auf einen Eintrag ein, den Sie nicht verwalten.
Was kostet ein Google-Unternehmensprofil, und wer darf es verwalten?
Ein Google-Unternehmensprofil ist kostenlos. Weder das Anlegen noch die Darstellung des Eintrags in der Google-Suche und in Google Maps kostet eine Gebühr. Die IHK Schwaben führt das Profil als kostenfreies Instrument für die lokale Auffindbarkeit von Betrieben.
Verwalten darf das Profil, wer es bestätigt hat, plus die Personen, denen der Inhaber Rechte einräumt. Legen Sie im Betrieb fest, wer Zugriff auf das Konto hat. Sonst steht bei Urlaub oder Personalwechsel niemand bereit, der auf eine neue Bewertung antworten kann.
Das Profil ersetzt Ihre Website nicht. Google beschreibt es als Ergänzung, die die Sichtbarkeit in Suche und Maps erhöhen kann. Für kleine Betriebe ist es damit ein Einstieg in digitale Sichtbarkeit, wie ihn auch die IHK Niederbayern einordnet.
Welche Angaben müssen stimmen, bevor die erste NFC-Bewertungskarte auf dem Tresen liegt?
Prüfen Sie Ihr bestätigtes Google-Unternehmensprofil einmal komplett, bevor Sie Karten verteilen. Jede Bewertung, die danach hereinkommt, hängt an genau diesen Angaben.
- Unternehmensname genau so, wie er am Schild und auf der Rechnung steht
- vollständige Adresse, damit Google Ihren Standort eindeutig zuordnet
- aktuelle Öffnungszeiten, inklusive Feiertagen und Ruhetagen
- passende Kategorie für Ihren Betrieb
- eine Person im Team, die Zugriff auf das Konto hat und antwortet
- der Bewertungslink, der auf Ihr bestätigtes Profil führt
Eine NFC-Bewertungskarte im Scheckkartenformat wird vor dem Versand auf das Google-Profil des Betriebs programmiert. NFC steht für Nahfeldkommunikation: Der Gast hält sein Handy kurz an die Karte und landet direkt auf Ihrer Bewertungsseite. NFC lesen heute fast alle Smartphones. Wie Sie die Karte in Betrieb nehmen, steht unter NFC-Karte für Google-Bewertungen einrichten; den passenden Bewertungslink erstellen Sie vorher.
Was bringen Google-Bewertungen? Zahlen aus der Verbraucherforschung
Über die Hälfte der Online-Shopper achtet vor dem Kauf auf Bewertungen. Bitkom nennt 54 Prozent. Bei den 16- bis 29-Jährigen sind es 66 Prozent, bei den 30- bis 49-Jährigen 60 Prozent, bei den 50- bis 64-Jährigen 51 Prozent.
In einer weiteren Bitkom-Erhebung gelten Online-Bewertungen als wichtigste Informationsquelle vor dem Kauf. Preisvergleichsportale folgen mit 42 Prozent, Gespräche im eigenen Umfeld mit 38 Prozent.
Bei Unterkünften wiegen Bewertungen besonders schwer. 71 Prozent der Verbraucher halten sie laut EU-Kommission für wichtig, wenn sie eine Unterkunft auswählen. Für Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen ist das bestätigte Profil damit die Grundlage, auf der die Buchungsentscheidung stattfindet.
Anreize, Gewinnspiele und E-Mails: Was beim Sammeln von Bewertungen nicht erlaubt ist
Bewertungen dürfen nicht erkauft sein. Die Wettbewerbszentrale registrierte in zwei Jahren 72 Fälle, in denen Gutscheine, Rabatte oder andere Anreize für Bewertungen beworben oder gewährt wurden. Sie sieht darin eine Wettbewerbsverzerrung und schreitet wegen Irreführung ein.
Auch ein Gewinnspiel als Gegenleistung für eine Fünf-Sterne-Bewertung ist irreführend. Verbraucher erwarten authentische, freiwillige Erfahrungsberichte. Eine Empfehlung, die durch die Aussicht auf einen Gewinn motiviert ist, erfüllt diese Erwartung nicht.
Bewertungsanfragen per E-Mail brauchen eine Einwilligung. Eine Kundenzufriedenheitsbefragung, die einer Rechnung per E-Mail beiliegt, ist ohne Einwilligung unzulässig. Ebenso wenig dürfen Sie gezielt nur zufriedene Kunden ansprechen. Fragen Sie alle gleich — oder niemanden.
Dieser Abschnitt ordnet allgemein ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Warum erscheinen nach dem Start plötzlich keine neuen Google-Bewertungen mehr?
Google prüft jede Bewertung vor der Veröffentlichung. Die Systeme achten auf Wörter und Formulierungen, auf das Muster früherer Beiträge eines Kontos und auf auffällige Bewertungsmuster bei einem Profil.
Bei einem plötzlichen Anstieg von Spam-Bewertungen entfernt Google die Inhalte und pausiert neue Bewertungen auf dem betroffenen Profil. Die Profilinhaber werden darüber informiert. Ein unnatürlicher Bewertungsschub kann den Zufluss also stoppen, statt ihn zu beschleunigen.
Die Größenordnung zeigt Googles eigene Jahresbilanz: über 292 Millionen richtlinienwidrige Bewertungen blockiert oder entfernt und über 13 Millionen gefälschte Unternehmensprofile entfernt. Für Ihren Betrieb folgt daraus ein einfacher Grundsatz. Sammeln Sie stetig im Alltag, nicht in einer einzigen Aktion an einem Nachmittag.
Was tun, wenn im bestätigten Profil eine Bewertung von jemandem steht, der nie Kunde war?
Nicht jede Bewertung in Ihrem Google-Unternehmensprofil gehört zu Ihrem Betrieb. Es gibt Einträge von Personen, die nie Kunde waren, Verwechslungen mit einem gleichnamigen Unternehmen und Bewertungen aus dem Umfeld von Mitbewerbern. Die EU-Kommission zählt Bewertungen, die keine echte Erfahrung mit dem Unternehmen widerspiegeln, zu den Fälschungen — positive wie negative.
Ehrliche, sachliche Kritik lässt sich nicht entfernen, auch dann nicht, wenn sie nur einen Stern vergibt. Antworten Sie darauf ruhig und konkret. Das sehen alle, die Ihr Profil später öffnen.
Trufy prüft Ihre Bewertungen kostenlos und hilft Betrieben, richtlinienwidrige Bewertungen entfernen zu lassen. Abgerechnet wird nur bei Erfolg: 10 € je tatsächlich entfernter Bewertung, ohne Vorauszahlung und ohne Grundgebühr. Über jede einzelne Bewertung entscheidet Google, eine Erfolgsgarantie gibt es nicht.
Steht Ihr Profil und ist es bestätigt, können Sie mit einer NFC-Google-Bewertungskarte anfangen, Bewertungen im täglichen Kundenkontakt einzusammeln.
- Google Unternehmensprofil – bei Google gelistet werden
- Rezension und Interaktion – Google Unternehmensprofil
- Google Unternehmensprofil – IHK Schwaben
- Einstieg in digitale Sichtbarkeit mit Google-Unternehmensprofil – IHK Niederbayern
- Bitkom: Online-Shopping – Die Hälfte achtet auf gute Bewertungen
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- EU-Kommission: Protecting consumers from misleading reviews
- Wettbewerbszentrale: „Gekaufte“ Kundenbewertungen
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- Wettbewerbszentrale: Kundenzufriedenheitsbefragung per E-Mail ohne Einwilligung unzulässig
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Häufige Fragen
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